Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erfährt eine tiefgreifende Transformation, angetrieben durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union und die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dies markiert einen klaren Wendepunkt: Unternehmen werden von freiwilligen Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu verbindlichen, standardisierten ESG-Offenlegungen übergehen müssen.
Für Unternehmen, die in der EU tätig sind oder mit dem europäischen Markt verbunden sind, ist ein Verständnis der CSRD und ESRS unerlässlich. Die CSRD soll sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche, vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen, um Stakeholdern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Ob multinationales Unternehmen oder nicht-europäische Firma mit EU-Aktivitäten – diese neuen Anforderungen werden die Art und Weise der ESG-Berichterstattung grundlegend verändern.
Von freiwilliger zu verpflichtender ESG-Berichterstattung
Viele Unternehmen haben sich in den letzten Jahren freiwillig zu Corporate Social Responsibility (CSR) verpflichtet, um ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu zeigen. Doch da CSR-Initiativen in der Regel nicht standardisiert sind, kam es zu erheblichen Unterschieden in der Messung und Kommunikation von Nachhaltigkeitsergebnissen.
Die CSRD verändert dieses Umfeld grundlegend, indem sie Nachhaltigkeitsberichterstattung genauso strukturiert und verpflichtend macht wie die Finanzberichterstattung. Die Richtlinie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte in ihre jährlichen Geschäftsberichte integrieren, wodurch eine höhere Rechenschaftspflicht sichergestellt wird.
Um eine einheitliche ESG-Berichterstattung zu gewährleisten, dienen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als verbindliches Rahmenwerk unter der CSRD. Die Standards legen fest, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen – mit klaren Vorgaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Wie CSRD und ESRS Unternehmen betreffen
Die CSRD gilt für eine breite Palette von Unternehmen, darunter:
NFRD-pflichtige Unternehmen
Große EU-Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Durchschnittlich 250 Mitarbeiter
- Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. €
- Nettoumsatz von mindestens 50 Mio. €
Börsennotierte KMU, mit Übergangsregelungen für eine schrittweise Anpassung.
Nicht-EU-Unternehmen, die 150 Mio. € Umsatz in der EU erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der Region haben.
Die Einstufung eines Unternehmens als KMU basiert auf der Mitarbeiteranzahl und entweder dem Umsatz oder der Bilanzsumme:
- Weniger als 250 Mitarbeiter
- Weniger als 50 Mio. € Umsatz
- Oder eine Bilanzsumme unter 43 Mio. €
Die Einführung der CSRD erfolgt schrittweise über mehrere Jahre hinweg und folgt einem festen Zeitplan.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Das Herzstück der ESRS
Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment) durchführen, um Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven zu bewerten:
- Nicht-finanzielle Wesentlichkeit: Wie wirken sich die Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft aus?
- Finanzielle Wesentlichkeit: Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen die finanzielle Leistung eines Unternehmens?
Diese doppelte Perspektive stellt sicher, dass Unternehmen sowohl ihre externen Auswirkungen als auch interne Risiken systematisch berücksichtigen.