CSRD-Zeitplan – Fristen & Anforderungen

Warum der CSRD-Zeitplan wichtig ist


Nachhaltigkeitsberichterstattung ist längst eine strategischen Notwendigkeit für Unternehmen, die in Europa und darüber hinaus tätig sind. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Art und Weise, wie Unternehmen ESG-Kennzahlen offenlegen müssen, und setzt neue Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Mit der schrittweisen Umsetzung der Richtlinie müssen Unternehmen die Anforderungen, Berichtspflichten und Fristen kennen, um potenzielle Risiken bei Verstößen zu vermeiden. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihrer Organisation um ein großes EU-Unternehmen, ein börsennotiertes KMU oder ein multinationales Unternehmen mit Niederlassungen in der EU handelt, ist ein Verständnis des CSRD-Zeitplans essenziell, um die Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Der aktuelle CSRD-Zeitplan ist jedoch unter Vorbehalt zu sehen, da durch die Omnibus-Initiative der EU eine Verschiebung der Berichtspflichten um zwei Jahre für die Unternehmen, die eigentlich ab 2026 oder 2027 berichten müssten, geplant ist.

CSRD-Berichterstattung: Zeitplan und wichtige Termine

Der Zeitplan für die Umsetzung der CSRD ist in verschiedene Phasen unterteilt, um einen strukturierten Übergang zu gewährleisten:

  • 2025: Unternehmen, die bisher der NFRD unterliegen, müssen ihren ersten ESRS-konformen Bericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen.
  • 2026: Große EU-Unternehmen, die zwei der drei Kriterien (250+ Mitarbeiter, 25 Mio. € Bilanzsumme oder 50 Mio. € Umsatz) erfüllen, müssen über ihr Geschäftsjahr 2025 berichten.
  • 2027: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwei der drei Kriterien (10+ Mitarbeiter, 450.000 € Bilanzsumme oder 900.000 € Umsatz) erfüllen, müssen einen Bericht über ihr Geschäftsjahr 2026 veröffentlichen, wobei eine zweijährige Ausnahmeregelung möglich ist.
  • 2029: Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 150 Millionen Euro Umsatz in der EU erwirtschaften und mindestens eine große EU-Tochtergesellschaft oder EU-Niederlassung haben, müssen ihren ersten Bericht für das Geschäftsjahr 2028 vorlegen.

Die wesentlichen Kriterien, ob ein Unternehmen als KMU eingestuft wird, sind die Anzahl der Mitarbeiter und entweder der Umsatz oder die Bilanzsumme. Um als KMU eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte haben, einen Umsatz von weniger als 50 Millionen und/oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen vorweisen.

Wann ist die CSRD in Kraft getreten?

Die CSRD ist offiziell im Januar 2023 in Kraft getreten und hat die Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) ersetzt. Die Fristen für die Einhaltung variieren je nach Unternehmensgröße und -umfang.

Übergangsfrist für die CSRD-Berichterstattung

Für börsennotierte KMU gibt es eine Übergangsfrist bis 2028, die es ihnen ermöglicht, die Einhaltung der Richtlinie freiwillig aufzuschieben. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen die CSRD bis 2029 erfüllen, was ihnen mehr Zeit zur Vorbereitung ermöglicht.

Aktueller Umsetzungsstand der CSRD in der EU

Viele EU-Länder sind noch dabei, die CSRD in nationales Recht zu überführen. Die Unternehmen sollten die Entwicklungen im Blick behalten, um die Einhaltung der CSRD sicherzustellen.

Eine strukturierte Infografik mit einem Zeitplan für die schrittweise Umsetzung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Der Zeitplan enthält die wichtigsten Fristen für die Berichterstattung.

Der CSRD-Zeitplan und die Anforderungen der ESRS

Die CSRD führt nicht nur neue Berichtsanforderungen ein, sondern verpflichtet auch zu einer externen Prüfung der ESG-Daten. Das bedeutet, dass Unternehmen folgende Punkte beachten müssen:

  • Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment) - Analyse der Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und der damit verbundenen finanziellen Chancen und Risiken für das Unternehmen
  • Eine strukturierte Erfassung von ESG-Daten einführen
  • Begrenzte Prüfsicherheit gewährleisten
  • Berichte im maschinenlesbaren European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen, um Vergleichbarkeit und Transparenz zu gewährleisten

 

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Was ist der Zeitplan für die CSRD-Berichterstattung?

Die ersten CSRD-Berichte sind im Jahr 2025 für Unternehmen fällig, die zuvor unter der NFRD berichtet haben. Größere Unternehmen müssen bis 2026, KMU bis 2027 und Nicht-EU-Unternehmen bis 2029 CSRD-konforme Berichte vorlegen.

Wann trat die CSRD in Kraft?

Die CSRD trat offiziell im Januar 2023 in Kraft, wobei die Berichtspflichten in den nächsten Jahren gestaffelt eingeführt werden.

Was ist die CSRD-Übergangsfrist?

Börsennotierte KMU haben ab 2027 eine zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der CSRD. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern haben bis 2029 Zeit, die Richtlinie zu erfüllen.

Ist die CSRD für alle Unternehmen verpflichtend?

Nein. Nur große Unternehmen, börsennotierte KMU und Nicht-EU-Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte erreichen, müssen die CSRD einhalten. Viele Organisationen berichten freiwillig nach der CSRD, um den Erwartungen ihrer Stakeholder gerecht zu werden.

Wie wirkt sich die CSRD auf Nicht-EU-Unternehmen aus?

Unternehmen, die ihren Ursprung nicht in der EU haben, aber dort mehr als 150 Mio. EUR Umsatz erzielen und mindestens eine große EU-Tochtergesellschaft oder EU-Niederlassung haben, müssen ab 2029 CSRD-Berichte vorlegen.

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