Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Erfüllen Sie die Anforderungen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus.

Sprechen Sie mit einem Experten

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat erhebliche Auswirkungen auf Importe ausgewählter Waren in die EU und Produzenten in den Ursprungsländern. Ziel der Verordnung ist es, die CO2-Bepreisung der Produktion emissionsintensiver Güter innerhalb und außerhalb der EU zu vereinheitlichen. Betroffene Unternehmen müssen dafür möglichst präzise Emissionsdaten zu betroffenen Waren von ihren Lieferanten einholen.

Wie IntegrityNext Sie unterstützt

Unsere Komplettlösung vereinfacht den Compliance-Prozess mittels einer automatisierten, CBAM-konformen Plattform. Sie bündelt Datenerhebung, -management und -kontrolle und stellt somit sicher, dass Sie Ihre Berichtspflichten effizient und mit minimalem Aufwand erfüllen können. Die CBAM-Lösung von IntegrityNext liefert alle erforderlichen Informationen aus einer Hand und deckt folgende Aspekte ab:

  • Upload und automatisierte Analyse Ihrer Zolldaten pro Quartal

  • Automatisierte Identifizierung betroffener Produkte und Abgleich mit Lieferanten

  • Übermittlung aller relevanten Produkt- und Emissionsdaten durch den Lieferanten mittels vereinfachtem CBAM-Assessment

  • Konsolidierung aller Daten in einem CBAM-konformen vierteljährlichen XML-Bericht zur Vorlage beim CBAM-Übergangsregister

  • Unmittelbare Berechnung der finanziellen Auswirkungen erforderlicher CBAM-Zertifikate für mehr Planungssicherheit in der Implementierungsphase

Timeline

2023

1. Oktober – Übergangsphase: Betroffene Importeure sind verpflichtet, mit der Sammlung von Emissionsdaten zu beginnen und vierteljährliche CBAM-Berichte vorzubereiten.

2024

31. Januar: Fälligkeit des 1. CBAM-Berichts

2025

1. Januar: EU-Methodik wird für die Emissionsberechnung obligatorisch.

Bis 31. Dezember: Die EU-Kommission wird die erste Überprüfung einer möglichen Erweiterung des Produktumfangs bekanntgeben.

2026

1. Januar: Implementierungsphase: Schrittweise Einführung der finanziellen CBAM-Anpassungen und gleichzeitiger Abbau kostenloser ETS-Emissionszertifikate

Importeure müssen den Status als "zugelassener CBAM-Anmelder" vorweisen.

2027

Jährlich bis zum 31. Mai:
Erforderliche CBAM-Zertifikate für Emissionen des vorherigen Jahres müssen gekauft und abgegeben werden. Einreichung der jährlichen CBAM-Erklärung.

2030

31. Dezember: Erwartete Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf alle Produkte, die vom ETS erfasst sind.

2034

Vollständige Einstellung der Ausgabe kostenloser Emissionszertifikate im Rahmen des ETS.

Warum IntegrityNext?

Unsere CBAM-Lösung bietet eine Komplettlösung für die Erfassung, Verwaltung und Überwachung von CBAM-Daten, um Ihre EU-Meldepflichten zu erfüllen.

 

Einfache Datenerfassung

Wir bieten eine benutzerfreundliche Komplettlösung für die Datenerfassung entlang Ihrer gesamten Lieferkette.

All-in-One Lösung

Inklusive Datenerfassung, Berechnung der CBAM-Zertifikatspreise und Berichterstattung.

Nahtlose Berichterstattung

Vollständig konformes XML-Berichtssystem zur Einreichung beim EU-Übergangsregister.

Sprechen Sie mit einem unserer CBAM-Experten

Kontaktieren Sie uns