Nachhaltigkeits-
reporting

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Lieferkettenberichtspflichten.

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Die Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich in einem bedeutenden Umbruch. Gesetzliche Offenlegungspflichten werden zunehmend die Norm und es setzt sich die Erkenntnis durch, dass Lieferketten ein zentraler Hebel für mehr Nachhaltigkeit sind. Dem Einkauf kommt deshalb die entscheidende Rolle zu, Einblicke in Lieferketten zu generieren, die für Berichtspflichten und die Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung dringend benötigt werden.

IntegrityNext unterstützt Sie dabei, die sich ständig verändernde und anspruchsvolle Landschaft der Berichtsstandards im Blick zu behalten. Mit unserer Plattform können Sie Lieferkettendaten zu allen relevanten Nachhaltigkeitsthemen sammeln, Missstände identifizieren und Ihre Nachhaltigkeitskennzahlen verbessern. Mit 30 Lieferkettenindikatoren und mehr als 90 Datenpunkten erhalten Sie einen umfassenden und GRI-zertifizierten Bericht für Ihre Offenlegungspflichten.

Die Welt der Berichtsstandards

Unternehmen sehen sich immer höheren Erwartungen von Regulierungsbehörden, Verbrauchern und anderen Interessengruppen gegenüber, umfassend über Nachhaltigkeit zu berichten. Großkonzerne, die in verschiedenen Märkten agieren, müssen oftmals diverse Standards gleichzeitig abdecken. Zu den relevantesten Initiativen zählen:

  • Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

  • Die globalen Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB), die verschiedenste bestehende Initiativen bündeln (darunter SASB).

  • Die Global Reporting Initiative (GRI), die die bis dato weltweit meistgenutzten Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt hat.

  • Das Rahmenwerk der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD), das Empfehlungshilfen für klimabezogene Risikoberichterstattung an die Hand gibt. Die Ausrichtung an den TCFD-Vorgaben ist bereits in diversen Ländern verpflichtend.

Wie IntegrityNext Sie unterstützt

In vielen Branchen übersteigen die sozialen und ökologischen Auswirkungen vorgelagerter Wertschöpfungsschritte die der eigenen Unternehmensaktivitäten. Lieferketten rücken somit als wichtiger Nachhaltigkeitshebel in den Fokus. Dies zwingt den Einkauf dazu, relevante Daten zu erheben und die Erreichung der Unternehmensziele zu unterstützen.  

Mit unserer Plattform können Sie Ihre Lieferanten hinsichtlich der zentralen Nachhaltigkeitsthemen und in Übereinstimmung mit den GRI Topic Standards „308: Supplier Environmental Assessment“ und „414: Supplier Social Assessment“ unter die Lupe nehmen. Die Ergebnisse werden mit nur einem Klick in einem GRI-zertifizierten Bericht gebündelt und können unkompliziert für Ihre Offenlegungen genutzt werden. Die Analyse umfasst 30 KPIs und über 90 Datenpunkte, die kritische Einblicke in Ihre Lieferkette liefern und Schwachstellen aufzeigen, so dass Sie Ihre Nachhaltigkeitsleistung entsprechend verbessern können. Zu den Kennzahlen zählen:  

  • Auf ökologische/soziale Parameter untersuchte
    neue Lieferanten

  • Auf ökologische/soziale Auswirkungen geprüfte Lieferanten

  • Identifizierte Lieferanten mit negativen
    ökologischen/sozialen Auswirkungen

  • Entlang der Lieferkette identifizierte negative ökologische/soziale Auswirkungen

  • Relevante Lieferanten, bei denen Verbesserungsmaßnahmen eingeläutet wurden

  • Relevante Lieferanten, mit denen die Geschäftsbeziehung beendet wurde

  • GRI-zertifizierter Bericht

In Zukunft werden wir auch eine größtmögliche Orientierung an den European Sustainability Reporting Standards sowie den ISSB Standards sicherstellen.  

Gut zu wissen

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die Berichtspflichten der CSRD gelten für:

Große EU Firmen, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Im Jahresdurchschnitt mindestens 250 Mitarbeiter, Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro

Kapitalmarktorientierte KMUs in der EU, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Mindestens 10 Mitarbeiter, Bilanzsumme von mindestens 450.000 Euro, Nettoumsatz von mindestens 900.000 Euro

Nicht-EU Firmen, die folgende Kriterien erfüllen: Nicht-EU Muttergesellschaft hat Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro in der EU und mindestens eine große Tochtergesellschaft (siehe große EU Firmen) oder Niederlassung in der EU (Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro in der EU)

Ausgenommen sind beispielsweise nicht kapitalmarktorientierte KMUs und Kleinstunternehmen.

Die Rolle der Lieferketten

Der erste Teil der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde im Jahr 2023 angenommen. Diese branchenübergreifenden Standards tragen der Bedeutung von Lieferketten für unternehmerische Nachhaltigkeitsbemühungen Rechnung und verweisen auf die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit bezüglich Themen wie:

  • Emissionsberichterstattung und -zielsetzung
  • Vermeidung von Umweltbelastungen
  • Management von Wasserressourcen
  • Biodiversitäts- und Ökosystemmanagement
  • Kreislaufwirtschaft
  • Menschen- und Arbeitsrechte
  • Auswirkungen auf lokale Kommunen
  • Ethische Verhaltensgrundsätze

Es wird separate Standards für Großunternehmen und KMUs geben, die Unterschiede bei der Verfügbarkeit von Ressourcen entsprechend berücksichtigen.

Doppelte Materialität

Die CSRD basiert auf dem Ansatz einer doppelten Materialität. Dies bedeutet, dass sowohl die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft und Umwelt (impact materiality) als auch die Effekte von Nachhaltigkeitsfaktoren für den Unternehmenserfolg (financial materiality) betrachtet werden. Demgegenüber stehen diverse andere Initiativen, die sich nur auf einen Aspekt fokussieren.

Verpflichtende externe Prüfungen

Um die Qualität und Glaubwürdigkeit zu stärken, müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis „begrenzter Sicherheit“ (limited assurance) von einem qualifizierten, unabhängigen Dienstleister überprüfen lassen. Die Ausweitung der Prüfungsanforderung auf „hinreichende Sicherheit“ (reasonable assurance) zu einem späteren Zeitpunkt gilt als wahrscheinlich.