Auch wenn Zahlungen erst ab 2027 fällig werden, entfaltet CBAM bereits für Einfuhren ab dem 1. Januar 2026 eine finanzielle Wirkung. Unternehmen, die ihre Vorbereitung hinauszögern, riskieren erhebliche operative und finanzielle Konsequenzen.
In diesem Beitrag fassen wir die jüngsten regulatorischen Entwicklungen zusammen, erläutern die Berechnung der CBAM-Zertifikatskosten und zeigen, wie digitale Workflows eine effiziente Datenerhebung, Lieferanteneinbindung und CBAM-Berichterstattung unterstützen.
Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Regulierungsinstrument zur Vermeidung von Carbon Leakage. Ziel ist es, für bestimmte importierte Waren einen CO₂-Preis anzusetzen und diesen an das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) anzugleichen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Produzenten geschaffen werden.
CBAM gilt derzeit für emissionsintensive Warengruppen, darunter::
- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Elektrizität
- Wasserstoff
Importeure müssen die in diesen Produkten enthaltenen Treibhausgasemissionen melden. Für Einfuhren ab 2026 sind zudem CBAM-Zertifikate zu erwerben, um diese Emissionen abzudecken.
CBAM im Jahr 2026: Was hat sich geändert?
Mit der im Jahr 2025 verabschiedeten und nun geltenden CBAM-Omnibus-Verordnung sowie den am 17. Dezember 2025 veröffentlichten Durchführungsrechtsakten wurden verbindliche Vereinfachungen und operative Klarstellungen für die definitive Phase eingeführt.
Zentrale Neuerungen im Überblick
- Verbindliche De-minimis-Ausnahme (50 Tonnen pro Jahr)
Eine rechtlich verbindliche Ausnahme gilt nun für Importeure mit jährlichen Nettoimporten von weniger als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren. Diese Unternehmen sind vollständig von allen CBAM-Pflichten ausgenommen – einschließlich Berichterstattung, Zulassung und Zertifikatskauf. Die frühere Ausnahme auf Basis eines Warenlieferungswerts von 150 Euro entfällt.
- Klarer Zeitplan – kein Zertifikatskauf im Jahr 2026
Der zeitliche Ablauf ist nun eindeutig geregelt:
- Frist für die jährliche CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe: 30. September
- Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate: Februar 2027
- Im Jahr 2026 werden keine Zertifikate gekauft, auch wenn Einfuhren bereits eine finanzielle Verpflichtung nach sich ziehen.
- Klarere Regeln zu Emissionsdaten und Verifizierung
Die Durchführungsrechtsakte vom 17. Dezember 2025 konkretisieren die Anforderungen an die Emissionsberichterstattung:
- Es können entweder tatsächliche eingebettete Emissionen oder Standardwerte verwendet werden.
- Die Standardwerte sind bewusst konservativ ausgestaltet und führen häufig zu deutlich höheren CBAM-Kosten als verifizierte Lieferantendaten.
- Bei Nutzung tatsächlicher Emissionen ist die Verifizierung durch eine unabhängige Drittpartei verpflichtend.
- Die Berichterstattung kann an einen bevollmächtigten Vertreter delegiert werden, was insbesondere bei komplexen Lieferketten hilfreich ist.
CBAM-Zeitplan: Von der Übergangsphase zur Finanziellen Umsetzung

Ein klares Verständnis des Zeitplans ist entscheidend für eine belastbare Daten- und Budgetplanung.
Rückblick: Übergangsphase
Die Übergangsphase von Oktober 2023 bis Januar 2026 diente der Erfahrungs- und Datensammlung und war nicht mit finanziellen Zahlungen verbunden.
- Die Europäische Kommission hat ihre Evaluierung der Übergangsphase abgeschlossen.
- Der letzte quartalsweise Übergangsbericht ist bis zum 31. Januar 2026 einzureichen.
Aktueller Stand: Definitive Phase
Für Einfuhren ab dem 1. Januar 2026 gilt die definitive Phase:
- Importeure oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle benötigen den Status als „Zugelassener CBAM-Anmelder“.
- Nach der Omnibus-Verordnung dürfen Importe auch während eines laufenden Zulassungsverfahrens erfolgen, sofern der Antrag fristgerecht – spätestens bis zum 31. März 2026 – gestellt wurde.
Finanzielle Phase (ab 2027)
- Verkauf von CBAM-Zertifikaten: ab Februar 2027
- Erste jährliche CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe: 30. September 2027 (für Einfuhren im Jahr 2026)
- Vollständige Abdeckung der Emissionen durch CBAM: bis
Im Dezember 2025 legte die Kommission zudem einen Legislativvorschlag zur Ausweitung von CBAM auf ausgewählte nachgelagerte Produkte ab 2028 vor. Dieser befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
CBAM-Zertifikatskosten: Wie werden sie berechnet?
Grundsätzlich ist die Berechnung einfach:
CBAM-Kosten = Anzahl der CBAM-Zertifikate × EU-CO₂-Preis
Der EU-CO₂-Preis entspricht dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate. Die Komplexität liegt in der Ermittlung der erforderlichen Zertifikatsmenge.
Welche Faktoren beeinflussen die Zertifikatsmenge?
- Eingebettete Emissionen
- Standardwerte oder
- tatsächliche, lieferantenspezifische Emissionsdaten
- Anpassung der kostenlosen Zuweisungen im EU ETS
Die sogenannte Free-Allocation-Anpassung reduziert die CBAM-Verpflichtungen entsprechend der im EU ETS gewährten kostenlosen Zertifikate.
- Phase-in-Faktor
Der Anteil der abzudeckenden Emissionen steigt schrittweise an und erreicht 2034 100%.
- Im Ursprungsland gezahlter CO₂-Preis
Anerkennungsfähige CO₂-Preise können angerechnet werden. Die konkreten Regeln werden noch finalisiert.
- Importmengen
Schwankende Importvolumina machen eine kontinuierliche – idealerweise quartalsweise – Überwachung erforderlich, auch wenn die Berichterstattung künftig jährlich erfolgt.

Praxisempfehlung:
CBAM-Kostenprognosen sollten als szenariobasierte Schätzungen verstanden werden. Nutzen Sie die nun festgelegten Standardwerte und Benchmark-Mechanismen als Ausgangspunkt, aktualisieren Sie Ihre Annahmen regelmäßig anhand der EU-ETS-Preisentwicklung und verfeinern Sie die Modelle, sobald produktspezifische Benchmarks, Anerkennungsregeln oder belastbare Lieferantendaten verfügbar sind.
Erwerb und Management von CBAM-Zertifikaten
Ab Februar 2027 müssen Importeure Zertifikate erwerben und über das Jahr hinweg aktiv verwalten.
- Zu jedem Quartalsende müssen mindestens 50% der voraussichtlich erforderlichen Zertifikate gehalten werden.
- Quartalsweises Monitoring bleibt daher trotz jährlicher Berichterstattung essenziell.
Der jährliche Ablauf:
- Erwerb von CBAM-Zertifikaten (ab Februar 2027)
- Laufende Überwachung von Importen und Zertifikatsbestand
- Abgabe einer jährlichen CBAM-Erklärung
- Abgabe der Zertifikate entsprechend den gemeldeten Emissionen
- Rückgabe überschüssiger Zertifikate innerhalb festgelegter Fristen (begrenzt möglich)
Der Kauf erfolgt über das CBAM-Register des Mitgliedstaats, in dem der Importeur registriert ist.
CBAM als steuerbaren Prozess etablieren
Eine manuelle CBAM-Abwicklung ist insbesondere bei großen Lieferantennetzwerken und zahlreichen CN-Codes kaum praktikabel.
Wie IntegrityNext bei der CBAM-Compliance unterstützt
Die CBAM-Lösung von IntegrityNext ermöglicht eine durchgängige, automatisierte Umsetzung der CBAM-Anforderungen – von der Datenerhebung bis zur Berichterstattung.
Unternehmen profitieren unter anderem von:
- Automatisierter Erfassung aller relevanten CBAM-Datenpunkte
- Strukturierter Lieferantenkommunikation inklusive Erinnerungsfunktionen
- Prüfung, Validierung und Freigabe auf CN-Code-Ebene
- Erstellung einer XML-Datei zur direkten Einreichung im EU-CBAM-Portal
Der typische Prozess ist wie folgt:
- Upload von Zoll- und Warendaten (mittels intuitiver Vorlage)
- Identifizierung CBAM-relevanter CN-Codes
- Einladung der Lieferanten und Management der Rückmeldungen
- Prüfung und Freigabe der Daten (bei Bedarf Nutzung von Standardwerten)
- Erstellung der XML-Datei zur Einreichung
NEU: CBAM-Kostensimulator für frühzeitige Prognosen
Der CBAM-Kostensimulator unterstützt Unternehmen bei der frühzeitigen, szenariobasierten Abschätzung ihrer künftigen CBAM-Belastung. Er nutzt sämtliche aktuell verfügbaren Daten und wird mit Blick auf regulatorische Weiterentwicklungen angepasst.
Der Kostensimulator:
- verwendet aktuell verfügbare Standard-Emissionswerte,
- berücksichtigt den Phase-in-Faktor,
- arbeitet mit dem aktuellen EU-ETS-Preis zur Kostenabschätzung,
- ermöglicht Modellierungen nach CN-Code und Importmenge.
Aktuell erfolgt die Dateneingabe manuell. Künftige Versionen werden automatisch hochgeladene Zolldaten und lieferantenseitige Emissionsdaten integrieren, um Prognosen weiter zu verbessern und den manuellen Aufwand zu reduzieren.
Hinweis: Alle Kostenprojektionen sind indikativ und werden regelmäßig aktualisiert.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Für CBAM-betroffene Unternehmen ist 2026 das entscheidende Jahr. Die wichtigsten nächsten Schritte:
- Bei Importen über 50 Tonnen pro Jahr frühzeitig die Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen (die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern).
- Klare, bereichsübergreifende Prozesse zwischen Nachhaltigkeit, Einkauf, Finanzen und Zoll etablieren.
- Emissionsintensive Produkte und Lieferanten identifizieren.
- Frühzeitig Kostenprognosen erstellen und Szenarien regelmäßig aktualisieren.
- Lieferanten – insbesondere außerhalb der EU – gezielt einbinden und schulen.
- Produktbezogen entscheiden, wann verifizierte Emissionsdaten sinnvoll sind und wann Standardwerte akzeptabel bleiben.
- Laufende regulatorische Entwicklungen beobachten, insbesondere weitere delegierte Rechtsakte.
Zentrale Erkenntnisse
CBAM ist kein einmaliges Compliance-Projekt, sondern erfordert dauerhaft umfassende operative Fähigkeiten. Mit Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung und der Veröffentlichung der operativen Regeln ist CBAM für Einfuhren ab 2026 ein real wirksamer finanzieller Mechanismus.
Die Übergangsphase ist abgeschlossen – der Fokus liegt nun auf der Umsetzung. Unternehmen, die frühzeitig robuste Datenprozesse, eine strukturierte Lieferanteneinbindung und belastbare Kostenprognosen aufgebaut haben, sind klar im Vorteil, wenn ab 2027 der Zertifikatskauf und die Abgabepflichten greifen. Für alle anderen gilt: Die gezielte Vorbereitung auf die definitive Phase des CBAM ist keine Option mehr, sondern eine betriebliche und finanzielle Notwendigkeit.