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  • EU CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM): Aktuelle Regeln, Kosten & Vorbereitung
15. Januar 2026
Anna Oltsch
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CBAM-Compliance 2026 meistern: Aktuelle Entwicklungen und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Der EU-Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) tritt in eine neue Phase ein: Aus der anfänglichen Übergangsphase wird ein Instrument mit realen finanziellen Auswirkungen. Nach der Verabschiedung der CBAM-Omnibus-Verordnung im Jahr 2025 und der Veröffentlichung zentraler Durchführungs- und delegierter Rechtsakte am 17. Dezember 2025 beginnt nun die definitive Umsetzungsphase.

Auch wenn Zahlungen erst ab 2027 fällig werden, entfaltet CBAM bereits für Einfuhren ab dem 1. Januar 2026 eine finanzielle Wirkung. Unternehmen, die ihre Vorbereitung hinauszögern, riskieren erhebliche operative und finanzielle Konsequenzen.

In diesem Beitrag fassen wir die jüngsten regulatorischen Entwicklungen zusammen, erläutern die Berechnung der CBAM-Zertifikatskosten und zeigen, wie digitale Workflows eine effiziente Datenerhebung, Lieferanteneinbindung und CBAM-Berichterstattung unterstützen.

Was ist CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Regulierungsinstrument zur Vermeidung von Carbon Leakage. Ziel ist es, für bestimmte importierte Waren einen CO₂-Preis anzusetzen und diesen an das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) anzugleichen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Produzenten geschaffen werden.

CBAM gilt derzeit für emissionsintensive Warengruppen, darunter::

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

Importeure müssen die in diesen Produkten enthaltenen Treibhausgasemissionen melden. Für Einfuhren ab 2026 sind zudem CBAM-Zertifikate zu erwerben, um diese Emissionen abzudecken.

CBAM im Jahr 2026: Was hat sich geändert?

Mit der im Jahr 2025 verabschiedeten und nun geltenden CBAM-Omnibus-Verordnung sowie den am 17. Dezember 2025 veröffentlichten Durchführungsrechtsakten wurden verbindliche Vereinfachungen und operative Klarstellungen für die definitive Phase eingeführt.

Zentrale Neuerungen im Überblick

  1. Verbindliche De-minimis-Ausnahme (50 Tonnen pro Jahr)
    Eine rechtlich verbindliche Ausnahme gilt nun für Importeure mit jährlichen Nettoimporten von weniger als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren. Diese Unternehmen sind vollständig von allen CBAM-Pflichten ausgenommen – einschließlich Berichterstattung, Zulassung und Zertifikatskauf. Die frühere Ausnahme auf Basis eines Warenlieferungswerts von 150 Euro entfällt.
  1. Klarer Zeitplan – kein Zertifikatskauf im Jahr 2026
    Der zeitliche Ablauf ist nun eindeutig geregelt:
    • Frist für die jährliche CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe: 30. September
    • Verkaufsstart der CBAM-Zertifikate: Februar 2027
    • Im Jahr 2026 werden keine Zertifikate gekauft, auch wenn Einfuhren bereits eine finanzielle Verpflichtung nach sich ziehen.
  2. Klarere Regeln zu Emissionsdaten und Verifizierung
    Die Durchführungsrechtsakte vom 17. Dezember 2025 konkretisieren die Anforderungen an die Emissionsberichterstattung:
    • Es können entweder tatsächliche eingebettete Emissionen oder Standardwerte verwendet werden.
    • Die Standardwerte sind bewusst konservativ ausgestaltet und führen häufig zu deutlich höheren CBAM-Kosten als verifizierte Lieferantendaten.
    • Bei Nutzung tatsächlicher Emissionen ist die Verifizierung durch eine unabhängige Drittpartei verpflichtend.
    • Die Berichterstattung kann an einen bevollmächtigten Vertreter delegiert werden, was insbesondere bei komplexen Lieferketten hilfreich ist.

CBAM-Zeitplan: Von der Übergangsphase zur Finanziellen Umsetzung

CBAM-Zeitplan

Ein klares Verständnis des Zeitplans ist entscheidend für eine belastbare Daten- und Budgetplanung.

Rückblick: Übergangsphase

Die Übergangsphase von Oktober 2023 bis Januar 2026 diente der Erfahrungs- und Datensammlung und war nicht mit finanziellen Zahlungen verbunden.

  • Die Europäische Kommission hat ihre Evaluierung der Übergangsphase abgeschlossen.
  • Der letzte quartalsweise Übergangsbericht ist bis zum 31. Januar 2026 einzureichen.

Aktueller Stand: Definitive Phase

Für Einfuhren ab dem 1. Januar 2026 gilt die definitive Phase:

  • Importeure oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle benötigen den Status als „Zugelassener CBAM-Anmelder“.
  • Nach der Omnibus-Verordnung dürfen Importe auch während eines laufenden Zulassungsverfahrens erfolgen, sofern der Antrag fristgerecht – spätestens bis zum 31. März 2026 – gestellt wurde.

Finanzielle Phase (ab 2027)

  • Verkauf von CBAM-Zertifikaten: ab Februar 2027
  • Erste jährliche CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe: 30. September 2027 (für Einfuhren im Jahr 2026)
  • Vollständige Abdeckung der Emissionen durch CBAM: bis

Im Dezember 2025 legte die Kommission zudem einen Legislativvorschlag zur Ausweitung von CBAM auf ausgewählte nachgelagerte Produkte ab 2028 vor. Dieser befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

CBAM-Zertifikatskosten: Wie werden sie berechnet?

Grundsätzlich ist die Berechnung einfach:

CBAM-Kosten = Anzahl der CBAM-Zertifikate × EU-CO₂-Preis

Der EU-CO₂-Preis entspricht dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate. Die Komplexität liegt in der Ermittlung der erforderlichen Zertifikatsmenge.

Welche Faktoren beeinflussen die Zertifikatsmenge?

  1. Eingebettete Emissionen
    • Standardwerte oder
    • tatsächliche, lieferantenspezifische Emissionsdaten
  2. Anpassung der kostenlosen Zuweisungen im EU ETS
    Die sogenannte Free-Allocation-Anpassung reduziert die CBAM-Verpflichtungen entsprechend der im EU ETS gewährten kostenlosen Zertifikate.
  3. Phase-in-Faktor
    Der Anteil der abzudeckenden Emissionen steigt schrittweise an und erreicht 2034 100%.
  4. Im Ursprungsland gezahlter CO₂-Preis
    Anerkennungsfähige CO₂-Preise können angerechnet werden. Die konkreten Regeln werden noch finalisiert.
  5. Importmengen
    Schwankende Importvolumina machen eine kontinuierliche – idealerweise quartalsweise – Überwachung erforderlich, auch wenn die Berichterstattung künftig jährlich erfolgt.

CBAM-Kostenformel

Praxisempfehlung:
CBAM-Kostenprognosen sollten als szenariobasierte Schätzungen verstanden werden. Nutzen Sie die nun festgelegten Standardwerte und Benchmark-Mechanismen als Ausgangspunkt, aktualisieren Sie Ihre Annahmen regelmäßig anhand der EU-ETS-Preisentwicklung und verfeinern Sie die Modelle, sobald produktspezifische Benchmarks, Anerkennungsregeln oder belastbare Lieferantendaten verfügbar sind.

Erwerb und Management von CBAM-Zertifikaten

Ab Februar 2027 müssen Importeure Zertifikate erwerben und über das Jahr hinweg aktiv verwalten.

  • Zu jedem Quartalsende müssen mindestens 50% der voraussichtlich erforderlichen Zertifikate gehalten werden.
  • Quartalsweises Monitoring bleibt daher trotz jährlicher Berichterstattung essenziell.

Der jährliche Ablauf:

  1. Erwerb von CBAM-Zertifikaten (ab Februar 2027)
  2. Laufende Überwachung von Importen und Zertifikatsbestand
  3. Abgabe einer jährlichen CBAM-Erklärung
  4. Abgabe der Zertifikate entsprechend den gemeldeten Emissionen
  5. Rückgabe überschüssiger Zertifikate innerhalb festgelegter Fristen (begrenzt möglich)

Der Kauf erfolgt über das CBAM-Register des Mitgliedstaats, in dem der Importeur registriert ist.

CBAM als steuerbaren Prozess etablieren

Eine manuelle CBAM-Abwicklung ist insbesondere bei großen Lieferantennetzwerken und zahlreichen CN-Codes kaum praktikabel.

Wie IntegrityNext bei der CBAM-Compliance unterstützt

Die CBAM-Lösung von IntegrityNext ermöglicht eine durchgängige, automatisierte Umsetzung der CBAM-Anforderungen – von der Datenerhebung bis zur Berichterstattung.

Unternehmen profitieren unter anderem von:

  • Automatisierter Erfassung aller relevanten CBAM-Datenpunkte
  • Strukturierter Lieferantenkommunikation inklusive Erinnerungsfunktionen
  • Prüfung, Validierung und Freigabe auf CN-Code-Ebene
  • Erstellung einer XML-Datei zur direkten Einreichung im EU-CBAM-Portal

Der typische Prozess ist wie folgt:

  1. Upload von Zoll- und Warendaten (mittels intuitiver Vorlage)
  2. Identifizierung CBAM-relevanter CN-Codes
  3. Einladung der Lieferanten und Management der Rückmeldungen
  4. Prüfung und Freigabe der Daten (bei Bedarf Nutzung von Standardwerten)
  5. Erstellung der XML-Datei zur Einreichung

NEU: CBAM-Kostensimulator für frühzeitige Prognosen

Der CBAM-Kostensimulator unterstützt Unternehmen bei der frühzeitigen, szenariobasierten Abschätzung ihrer künftigen CBAM-Belastung. Er nutzt sämtliche aktuell verfügbaren Daten und wird mit Blick auf regulatorische Weiterentwicklungen angepasst.

Der Kostensimulator:

  • verwendet aktuell verfügbare Standard-Emissionswerte,
  • berücksichtigt den Phase-in-Faktor,
  • arbeitet mit dem aktuellen EU-ETS-Preis zur Kostenabschätzung,
  • ermöglicht Modellierungen nach CN-Code und Importmenge.
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Aktuell erfolgt die Dateneingabe manuell. Künftige Versionen werden automatisch hochgeladene Zolldaten und lieferantenseitige Emissionsdaten integrieren, um Prognosen weiter zu verbessern und den manuellen Aufwand zu reduzieren.

Hinweis: Alle Kostenprojektionen sind indikativ und werden regelmäßig aktualisiert.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für CBAM-betroffene Unternehmen ist 2026 das entscheidende Jahr. Die wichtigsten nächsten Schritte:

  • Bei Importen über 50 Tonnen pro Jahr frühzeitig die Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen (die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern).
  • Klare, bereichsübergreifende Prozesse zwischen Nachhaltigkeit, Einkauf, Finanzen und Zoll etablieren.
  • Emissionsintensive Produkte und Lieferanten identifizieren.
  • Frühzeitig Kostenprognosen erstellen und Szenarien regelmäßig aktualisieren.
  • Lieferanten – insbesondere außerhalb der EU – gezielt einbinden und schulen.
  • Produktbezogen entscheiden, wann verifizierte Emissionsdaten sinnvoll sind und wann Standardwerte akzeptabel bleiben.
  • Laufende regulatorische Entwicklungen beobachten, insbesondere weitere delegierte Rechtsakte.

Zentrale Erkenntnisse

CBAM ist kein einmaliges Compliance-Projekt, sondern erfordert dauerhaft umfassende operative Fähigkeiten. Mit Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung und der Veröffentlichung der operativen Regeln ist CBAM für Einfuhren ab 2026 ein real wirksamer finanzieller Mechanismus.

Die Übergangsphase ist abgeschlossen – der Fokus liegt nun auf der Umsetzung. Unternehmen, die frühzeitig robuste Datenprozesse, eine strukturierte Lieferanteneinbindung und belastbare Kostenprognosen aufgebaut haben, sind klar im Vorteil, wenn ab 2027 der Zertifikatskauf und die Abgabepflichten greifen. Für alle anderen gilt: Die gezielte Vorbereitung auf die definitive Phase des CBAM ist keine Option mehr, sondern eine betriebliche und finanzielle Notwendigkeit.

FAQ: Häufige Fragen zu CBAM im Jahr 2026

1. Wann werden die verbleibenden delegierten und Durchführungsrechtsakte verabschiedet?

Ein wesentlicher Teil der Rechtsakte wurde am 17. Dezember 2025 veröffentlicht. Einige wenige, insbesondere im Zusammenhang mit der laufenden Reform des EU ETS, werden Anfang 2026 erwartet. Sie betreffen unter anderem die Anrechnung von CO₂-Preisen in Drittstaaten, Standardwerte für solche Preise sowie Detailregeln zur jährlichen CBAM-Erklärung und zum Zertifikatsmanagement.

2. Gilt dies auch für einen möglichen UK-CBAM?

Der britische Ansatz ähnelt dem europäischen CBAM in Teilen, unterscheidet sich aber wesentlich in der Ausgestaltung. Insbesondere ist ein steuerähnlicher Mechanismus vorgesehen, nicht ein Zertifikatesystem. Weitere Details bleiben abzuwarten.

3. Wie unterstützt die IntegrityNext-Lösung den Wechsel von quartalsweiser zu jährlicher Berichterstattung?

Auch bei jährlicher Berichtspflicht möchten viele Unternehmen ihre Daten weiterhin quartalsweise steuern. Die Produkt-Roadmap sieht daher sowohl eine jährliche als auch eine quartalsweise Datenansicht vor.

4. Wie lässt sich prüfen, ob die <50-Tonnen-Ausnahme greift?

Analysieren Sie historische Importmengen und überwachen Sie laufend die aktuellen Volumina. Bei Überschreiten der Schwelle ist eine Zulassung als CBAM-Anmelder erforderlich.

5. Können alle Unternehmensdaten gleichzeitig in den Kostensimulator geladen werden?

Aktuell erfolgt die Eingabe manuell. Geplante Erweiterungen sehen eine automatisierte Integration von Zolldaten und Lieferanteninformationen vor.

6. Wie stellen Importeure sicher, dass Nicht-EU-Lieferanten CBAM-Anforderungen verstehen

Klare Kommunikation, standardisierte Vorlagen und gezielte Schulungen sind entscheidend. Digitale Tools mit Schritt-für-Schritt-Prozessen für Lieferanten reduzieren Fehler und Missverständnisse erheblich.

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