Wann tritt die EUDR in Kraft?
Laut dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission bleibt das Anwendungsdatum der EUDR für die meisten Unternehmen der 30. Dezember 2025.
Neu ist jedoch:
- Eine sechsmonatige Schonfrist bis Juni 2026: In dieser Zeit sollen keine Sanktionen verhängt werden, auch wenn Unternehmen bereits die Sorgfaltspflichten umsetzen müssen.
- Klein- und Kleinstunternehmen haben bis Ende Dezember 2026 Zeit, ihre Prozesse vollständig umzusetzen.
Diese Änderungen sind Teil des jüngsten Anpassungsvorschlags der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2025. Sie müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen werden, was voraussichtlich bis Ende des Jahres geschieht.
Warum wurde die EUDR verschoben?
Der Hauptgrund für die geplante EUDR-Verschiebung ist laut Kommission technischer Natur: Das EU-TRACES-System, über das alle Sorgfaltserklärungen eingereicht werden, sei aktuell nicht in der Lage, die erwartete Datenmenge zu verarbeiten.
Daher wurde vorgeschlagen, die Pflichten für bestimmte Unternehmensgruppen zu vereinfachen oder zeitlich zu staffeln, um das System zu entlasten. Juristisch bleibt das Ziel der EUDR jedoch unverändert: nur entwaldungsfreie Produkte dürfen in der EU in Verkehr gebracht werden.
Wer ist von der EUDR betroffen?
Die EUDR unterscheidet zwischen verschiedenen Unternehmensrollen:
- Vorgelagerte Marktteilnehmer
Unternehmen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen – etwa Importeure oder Hersteller. Sie müssen vollständige Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) erstellen und über das TRACES-System einreichen.
- Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler
Händler oder Weiterverarbeiter, die Produkte kaufen, die bereits im EU-Markt sind. Sie müssen laut Kommissionsvorschlag künftig keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben, sondern Referenznummern ihrer Lieferanten erfassen und weitergeben.
- Klein- und Kleinstunternehmen
Müssen künftig nur noch vereinfachte, einmalige Erklärungen abgeben, wenn sie aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko importieren.
Was bleibt trotz der EUDR-Änderungen bestehen?
Auch mit der geplanten Vereinfachung bleiben zentrale EUDR-Pflichten erhalten:
- Datenerhebung und Dokumentation entlang der Lieferkette
- Weitergabe von Informationen an Kunden und Behörden
- Risikoanalyse und Risikominderung für betroffene Rohstoffe sowie Folgeerzeugnisse
- Nachweis entwaldungsfreier Herkunft
- Einhaltung lokaler Gesetze
Unternehmen sollten ihre Rolle im Lieferkettenprozess klar bestimmen, prüfen, welche Produkte betroffen sind (siehe Annex I der Verordnung), und frühzeitig Prozesse und IT-Systeme zur Datenerfassung und Dokumentation aufbauen.
Was bedeutet die sechsmonatige Schonfrist?
Die angedachte Frist soll Unternehmen die Möglichkeit geben, Prozesse und Systeme vollständig zu implementieren, bevor die Behörden aktiv Kontrollen durchführen.
Während dieser Zeit:
- Gelten bereits die Sorgfaltspflichten
- Werden aber keine Sanktionen verhängt
Unternehmen müssen also gesetzeskonform handeln – können aber bei Nachbesserungen in der Übergangsphase auf mehr Flexibilität hoffen.
Die wichtigsten EUDR-Fragen aus der Praxis – Antworten für Unternehmen
- Muss ich als Händler wirklich keine DDS mehr abgeben?
Nach jetzigem Stand: Nein. Händler gelten künftig als nachgelagerte Marktteilnehmer und müssen nur noch die Referenznummern ihrer Lieferanten sammeln und weitergeben. Ob diese Vereinfachung tatsächlich so umgesetzt wird, hängt von der finalen Entscheidung ab.
- Gilt die Schonfrist auch für große Unternehmen?
Ja, der Vorschlag sieht eine sechsmonatige Schonfrist für alle Unternehmen vor – unabhängig von ihrer Größe.
- Wie gehe ich mit zusammengesetzten Produkten um?
Für EUDR-relevante Bestandteile (z. B. Holz in Möbeln oder Kakao in Lebensmitteln) müssen Referenznummern weitergegeben werden, auch wenn das Gesamtprodukt nur teilweise betroffen ist.
- Was passiert, wenn ein Lieferant seine Pflicht verletzt?
Auch wenn Händler selbst keine DDS einreichen, tragen sie Verantwortung, wenn sie begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben haben („substantiated concerns“).
- Wann ist die finale Fassung der EUDR zu erwarten?
Experten gehen davon aus, dass die finale Verabschiedung noch in diesem Jahr erfolgen wird, da die Kommission starken Zeitdruck auf Parlament und Rat ausübt.
Fazit: Vorbereitung bleibt entscheidend
Auch wenn die EUDR-Umsetzung leicht verschoben wird und die geplante Differenzierung zwischen den einzelnen Rollen der betroffenen Akteure erfolgt, bleibt die Compliance-Verpflichtung bestehen.
Unternehmen sollten jetzt:
- ihre Rolle und Produkte klar definieren
- Sorgfaltspflichten proaktiv umsetzen
- IT-Systeme und Lieferantenkommunikation vorbereiten
- internes Wissen durch Schulungen und externe Unterstützung ausbauen
Wer heute handelt, minimiert Risiken und ist gut vorbereitet – unabhängig davon, wann die EUDR endgültig in Kraft tritt.
Dieser Beitrag basiert auf dem IntegrityNext-Webinar „EUDR – Frequently Asked Questions“.