Welche weiteren Änderungen führt die EUDR-Änderung ein?
Über den angepassten Zeitplan und die Vereinfachungen der Sorgfaltspflichten hinaus führt die EUDR-Änderung mehrere gezielte Anpassungen an der Struktur der Verordnung und ihrem Umsetzungsrahmen ein.
Eine wesentliche Änderung ist die Streichung von Druckerzeugnissen, die unter den HS-Code „ex 49“ in Anhang I fallen. Damit werden insbesondere Bücher und andere gedruckte Materialien faktisch vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies greift die Bedenken des Verlagswesens hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und praktischen Umsetzbarkeit der vollständigen EUDR-Compliance auf.
Zudem wird die Aufsicht über das IT-System gestärkt. Nationale zuständige Behörden sind künftig verpflichtet, erhebliche technische Fehler oder Störungen im EU-Informationssystem an die Europäische Kommission zu melden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz zu erhöhen und koordinierte Maßnahmen als Reaktion auf systemweite Probleme zu ermöglichen.
Darüber hinaus bekräftigt die Anpassung der EUDR die Bedeutung eines kontinuierlichen Austauschs mit Stakeholdern. Auch wenn die Expertengruppe der Kommission und die Multi-Stakeholder-Plattform keine formale Entscheidungsbefugnis haben, fließen ihre fachlichen Beiträge weiterhin in die Umsetzung der EUDR und mögliche zukünftige Änderungen ein – einschließlich der für 2026 vorgesehenen Überprüfung zur Vereinfachung.
Diese Änderungen berühren nicht die grundlegende Verpflichtung, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Sie präzisieren jedoch die praktische Anwendung der Verordnung und schaffen mehr Klarheit darüber, wie Unternehmen im Zuge der fortschreitenden Umsetzung mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten sollen.
Die EUDR-Verschiebung als strategischen Vorteil nutzen
Die EUDR-Änderungen signalisieren keinen grundsätzlichen regulatorischen Richtungswechsel. Sie schaffen vielmehr einen klareren und realistischeren Weg zur Einhaltung der Vorgaben – mit vereinfachten Pflichten und verlängerten Fristen. Die Verschiebung sollte jedoch nicht als Anlass verstanden werden, notwendige Maßnahmen aufzuschieben.
Die zentralen Verpflichtungen der EUDR bleiben vollständig bestehen und die nationalen Behörden werden voraussichtlich ab dem Zeitpunkt der neuen Anwendungsdaten ihre Kontrollen beginnen. Der Aufbau wirksamer Sorgfaltspflichtprozesse, die Erhebung von Geolokalisierungsdaten, die Abstimmung mit Lieferanten sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit erfordern einen erheblichen Aufwand.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den zusätzlichen Vorbereitungszeitraum gezielt zu nutzen – bevor es kurz vor Fristablauf zu Engpässen kommt. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren nicht nur Compliance-Risiken, sondern zeigen auch Führungsstärke bei der Umsetzung entwaldungsfreier Lieferketten. Dieser proaktive Ansatz unterstützt langfristig die Kosteneffizienz und schützt die Markenreputation.
Die IntegrityNext EUDR-Lösung ermöglicht eine gezielte und effiziente Umsetzung und hilft Ihren Teams, rechtzeitig für die Umsetzung der Verordnung bereit zu sein.