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15. Juli 2024
Jonas Gehrke
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Klimaschutz im Wandel: Erste Erkenntnisse aus 10 Monaten CBAM

Seit Oktober 2023 ergänzt der CBAM das EU-Emissionshandelssystem und stellt betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen. Die ersten rund zehn Monate geben einen Einblick in die größten Problemfelder und zeigen auf, was zu deren Bewältigung notwendig ist.

In Kürze

  • Bislang betrifft der CBAM vor allem große industrielle Hersteller, aber auch kleine Händler und KMU sind von der Verordnung direkt betroffen.
  • EU-Importeure stecken in einer Zwickmühle: Während die Verordnung Lieferanten aus Drittländern keine Verpflichtungen auferlegt, ist ihre Unterstützung bei der Emissionsbilanzierung und Datenerhebung von entscheidender Bedeutung.
  • Zu den großen Herausforderungen zählen das Management komplexer Daten, die Sicherstellung der Datenqualität, eine ressourcenintensive Berichterstattung und die Zusammenarbeit mit Lieferanten.
  • In der EU ansässige Importeure benötigen effiziente Prozesse für die Datenverwaltung und -überprüfung, das Reporting und die kontinuierliche Einbindung ihrer Lieferanten.
  • Die CBAM-Lösung von IntegrityNext optimiert die Erfassung, Verwaltung und Überwachung aller relevanten Daten auf einer einzigen Plattform und gewährleistet eine CBAM-konforme Berichterstattung.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) – Ein Überblick

Der CBAM ist eine zentrale Säule des EU-Klimaschutzpakets "Fit for 55". Die Verordnung, die seit Oktober 2023 in Kraft ist, verpflichtet in der EU ansässige Importeure ausgewählter Produkte, über ihre Emissionen zu berichten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zudem eine Bepreisung dieser Emissionen erfolgen. Aufbauend auf dem bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) zielt der CBAM darauf ab, die Herstellungskosten emissionsintensiver Güter innerhalb und außerhalb der EU anzugleichen, die Verlagerung von Emissionen in Drittländer zu verhindern und den Klimaschutz jenseits der EU voranzutreiben.

Welche Produkte fallen unter den CBAM?

Gegenwärtig fallen Waren aus sechs Branchen sowie bestimmte Vorprodukte und nachgelagerte Güter unter den Mechanismus: Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. In Artikel 67 der CBAM-Verordnung heißt es jedoch, dass die EU-Kommission bis 2030 die Aufnahme weiterer Branchen anstreben soll, um den Anwendungsbereich an den des EU-Emissionshandelssystems anzugleichen.

Betroffene Produkte werden während des Zollverfahrens anhand ihres KN-Codes bestimmt. Während Beschaffungsdaten bei der Identifizierung hilfreich sein können, sind nur die Daten der Zollanmeldung für die endgültige Klassifizierung entscheidend. Unternehmen sollten den 8-stelligen KN-Code aus ihren Zollanmeldungen deshalb mit der Liste der KN-Codes im Anhang 1 der CBAM-Verordnung abgleichen. Es gelten nur wenige Ausnahmen, z. B. für Einfuhren aus EFTA-Ländern und Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro.

Wer ist direkt betroffen?

Die Verordnung betrifft unmittelbar Importeure und Zollvertreter, die CBAM-Waren in das Zollgebiet der Union einführen. Während der Übergangsphase von 2023 bis 2025 sind sie in erster Linie für die Einhaltung der bereits erwähnten vierteljährlichen Berichtspflichten verantwortlich. Am 1. Januar 2026 beginnt schließlich die Umsetzungsphase. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Preis für die in den importierten Waren enthaltenen Treibhausgasemissionen (THG) eingeführt. Importeure müssen dann nach dem Vorbild des EU-Emissionshandelssystems CBAM-Zertifikate erwerben und einreichen.

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass große Hersteller wie Windturbinenproduzenten, Eisen- und Stahlgroßhändler, die Automobilindustrie und Werkzeugmacher zu den Branchen gehören, die besonders vom CBAM betroffen sind. Da die Verordnung nur sehr wenige Ausnahmen vorsieht, bleiben auch kleine Händler und KMU nicht verschont, selbst wenn sie nur geringe Mengen der erfassten Produkte einführen.

Die komplizierte Rolle der Lieferanten

Indirekt betrifft die Verordnung auch sämtliche Nicht-EU-Lieferanten von CBAM-Waren. Der EU zufolge sollen sie die produktbezogenen Treibhausgasemissionen an ihren Produktionsstandorten überwachen und die Daten den EU-Importeuren übermitteln. Von den lokalen Betreibern solcher Produktionsstätten wird erwartet, dass sie spätestens ab dem Jahr 2025 eine spezielle EU-Methodik zur Emissionsüberwachung anwenden. Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass die CBAM-Verordnung keine Berichterstattungspflichten für Lieferanten aus Drittländern vorsieht. EU-Importeure entsprechender Produkte sind folglich auf die freiwillige Unterstützung ihrer Zulieferer angewiesen.

Bislang gibt es keine klaren Handlungsempfehlungen der Europäischen Kommission bzw. der nationalen Behörden für den Umgang mit mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens der Lieferanten. Die Kommission hat lediglich Richtlinien und Vorlagen veröffentlicht, um sowohl Importeure als auch Hersteller zu unterstützen. Ein zentraler Ratschlag ist beispielsweise die Ergänzung spezieller Vertragsklauseln zur Bereitstellung von THG-Emissionsdaten.

Herausforderungen und gewonnene Erkenntnisse

Fast zehn Monate nach Beginn der Übergangsphase und nach Einreichung der ersten Quartalsberichte bietet es sich an, eine erste Bilanz zu ziehen und die wichtigsten Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen näher zu beleuchten.

1. Komplexes Datenmanagement

Ein Hauptproblem für viele Unternehmen ist der erhebliche Aufwand, der mit der Erhebung und Verwaltung von Daten aus unterschiedlichen Quellen einhergeht.

  • Interne Koordinierung: EU-Importeure müssen die Prozesse zwischen internen Abteilungen wie Zoll, Beschaffung und Nachhaltigkeit koordinieren, um die erforderlichen Daten zu sammeln. Verschiedene Informationen wie Artikelart, Gewicht, aggregierte Warenkategorie, Ursprungsland, Ausgaben, KN-Code und zuständiger Zollvertreter müssen unternehmensübergreifend erfasst werden.
  • Lieferantenspezifische Daten: Ab dem vierten Quartalsbericht, der bis zum 31. Oktober fällig ist, müssen die Unternehmen primäre Emissionsdaten von ihren Lieferanten erheben und können nicht mehr auf Standardwerte zurückgreifen. Ausnahmen gelten für komplexe Güter. Die Emissionen müssen auf Produktebene berechnet werden. Dazu gehören die direkten Emissionen aus dem Produktionsprozess selbst und der Herstellung bestimmter Vorprodukte sowie die indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch.

2. Ressourcenintensive Berichterstattung

In der Übergangsphase, die seit dem 1. Oktober 2023 läuft, sind Unternehmen dazu verpflichtet, vierteljährlich über die in importierten Waren enthaltenen Treibhausgasemissionen zu berichten. Die ersten beiden Berichte stellten aus folgenden Gründen eine besondere Herausforderung dar:
 
  • Mangelnde Automatisierung: Viele Unternehmen berichteten, dass die Erstellung des ersten Quartalsberichts primär ein manueller und folglich sehr zeit- und ressourcenaufwändiger Prozess war. Ohne automatisierte Systeme waren die Unternehmen auf Tabellenkalkulationen und manuelle Dateneingaben angewiesen, was die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und Inkonsistenzen deutlich erhöht hat.
  • Mühsame Datenerfassung und Berichterstattung: Der Aufwand für die Erfassung der erforderlichen Daten, die Überprüfung ihrer Richtigkeit und die Formatierung gemäß der vom EU-Übergangsregister geforderten Datenstruktur sorgte dafür, dass Unternehmen umfassende Ressourcen einsetzen mussten. Diese konnten entsprechend nicht in andere wichtige Geschäftsaktivitäten und strategische Aufgaben investiert werden.

3. Kommunikation mit den Lieferanten

Eine effektive Kommunikation und ein kontinuierlicher Datenaustausch sind der Schlüssel zur Umsetzung des CBAM, aber diese Prozesse sind nicht ohne Fallstricke.
 
  • Fehlende Standardisierung: Unternehmen verwenden unterschiedliche Herangehensweisen, um Emissionsdaten von ihren Lieferanten einzufordern. Während sich einige auf die freiwillige, aber komplexe EU-Vorlage verlassen, nutzen andere maßgeschneiderte Tabellen oder andere Tools. Dieser Mangel an Standardisierung kann zu Verwirrung und Ineffizienzen führen.
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten: Die CBAM-Verordnung erlegt den Lieferanten aus Drittländern keine rechtlichen Verpflichtungen auf. Dies kann die Zusammenarbeit erheblich erschweren, und infolgedessen haben EU-Unternehmen oft Schwierigkeiten, die zuverlässigen Emissionsdaten zu erhalten, die sie für die Einhaltung der CBAM-Vorgaben benötigen.

4. Unvollständige oder falsche Daten

Die Qualität und Vollständigkeit der Lieferantendaten ist entscheidend für die Erfüllung der CBAM-Berichtsanforderungen. Die von den Lieferanten gelieferten Informationen bleiben jedoch oft hinter den Erwartungen zurück:
 
  • Unzureichende Datenqualität: Lieferanten, vor allem solche, die mit den komplexen Methoden der Emissionsbilanzierung nicht vertraut sind, können Daten liefern, die unvollständig oder von schlechter Qualität sind. Importeure müssen die Informationen deshalb häufig manuell korrigieren oder ergänzen, was den Arbeitsaufwand und das Risiko von Ungenauigkeiten weiter erhöht.
  • Künftige Kosten: Wenn die Umsetzungsphase des CBAM im Jahr 2026 beginnt, kann der Mangel an qualitativ hochwertigen Lieferantendaten auch finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. Die Importeure müssen CBAM-Zertifikate auf Basis der erhobenen THG-Emissionsdaten erwerben. Unvollständige oder ungenaue Daten können zu höheren Kosten für diese Zertifikate führen, was sich direkt auf die finanziellen Verpflichtungen der Unternehmen auswirkt.
Insgesamt ist der CBAM weit mehr als eine reine Berichterstattungsübung für EU-Unternehmen. Der Mechanismus hat erhebliche Auswirkungen auf internationale Lieferketten, und sein Erfolg hängt maßgeblich von der engen Zusammenarbeit zwischen Importeuren, Händlern und Zulieferern auf verschiedensten Ebenen ab. All diese Akteure müssen in der Lage und dazu bereit sein, an einem Strang zu ziehen und einen fortlaufenden Datenaustausch zu gewährleisten. Der Aufbau von Kompetenzen, die Einbindung der Geschäftspartner, neue Anreize und vertragliche Verpflichtungen sind nur einige der Instrumente, die den EU-Importeuren zur Verfügung stehen.

Wie IntegrityNext Sie unterstützt

IntegrityNext hat eine eigenständige CBAM-Lösung entwickelt, die Unternehmen dabei unterstützt, viele der beschriebenen Herausforderungen zu meistern. Es handelt sich um eine Komplettlösung für die Erfassung, Verwaltung und Überwachung von CBAM-Daten zur Erfüllung der Berichtspflichten auf einer einzigen Plattform. Alle relevanten Produkte, die zugehörigen CBAM-Datenpunkte und KPIs werden in einem Dashboard zusammengeführt.

Das Dashboard bietet bereits vor Beginn der Umsetzungsphase im Jahr 2026 Kostenprognosen zur CO2-Bepreisung. Zahlreiche Prozesse sind automatisiert, um die gesetzlichen Anforderungen mit minimalem Aufwand zu erfüllen.

Die CBAM-Lösung deckt die folgenden zentralen Schritte ab:

  • Upload und automatisierte Analyse Ihrer Zolldaten pro Quartal
  • Automatische Identifizierung betroffener Produkte sowie Lieferantenabgleich
  • Einholung aller relevanten Produkt- und Emissionsdaten mittels CBAM-Assessment
  • Erstellung CBAM-konformer XML-Berichte für das CBAM-Übergangsregister

Die CBAM-Lösung enthält individualisierbare Funktionen für verbesserte Arbeitsabläufe und eine optimierte Anpassung an Ihr Unternehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere CBAM-Website oder laden Sie unser Produktblatt herunter.

Wenn Sie noch mehr über unsere Plattform erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Demotermin mit uns.

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