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19. Dezember 2025
Maximilian Dippold
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Omnibus-Änderungen zur CSDDD und CSRD: Das müssen Unternehmen wissen

Am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament weitreichende Änderungen an der CSRD und der CSDDD beschlossen. Zwar fallen nun weniger Unternehmen formell in den Anwendungsbereich, doch die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben weiterhin von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel erläutert, was die Omnibus-Änderungen in der Praxis bedeuten und wie Unternehmen strategisch darauf reagieren können.

Europäisches Parlament bestätigt Omnibus-Änderungen an CSDDD und CSRD – Ein Überblick

Am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament das lange erwartete Omnibus-Paket verabschiedet – ein Bündel von Änderungen, das zwei zentrale EU-Nachhaltigkeitsgesetze neu ausrichtet: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Abstimmung markiert einen der letzten Schritte in einem Prozess, den die Europäische Kommission Anfang 2025 angestoßen hatte, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und das Nachhaltigkeitsregelwerk der EU neu zu justieren.

Das Omnibus-Paket schränkt den Anwendungsbereich beider Richtlinien deutlich ein. Im Fall der CSRD werden die Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen angehoben. Dadurch müssen künftig erheblich weniger Unternehmen Berichte auf Basis der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) erstellen. In der Praxis verschiebt sich der Fokus von einer breiten Gruppe mittelständischer Unternehmen hin zu überwiegend großen Unternehmen – eine spürbare Entlastung für tausende Betriebe in ganz Europa.

Auch die CSDDD erfährt tiefgreifende Anpassungen. Das Omnibus-Votum führt zu höheren Unternehmensschwellen, einem enger gefassten Geltungsbereich sowie verlängerten Umsetzungsfristen. Zudem hat die EU frühere Pläne für eine europaweit harmonisierte zivilrechtliche Haftung fallen gelassen und die Durchsetzung stärker in die Verantwortung der nationalen Gesetzgeber gelegt. Dennoch bleibt die strategische Bedeutung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette bestehen. Die neue gesetzgeberische Klarheit ermöglicht es Unternehmen, von einer abwartenden Haltung zu einer Phase aktiver Vorbereitung und gezielter Umsetzung überzugehen.

Mit der Zustimmung des Parlaments gehen die Omnibus-Änderungen nun zur formellen Annahme an den Rat weiter, bevor sie verbindlich in EU-Recht überführt werden. Die endgültige Zustimmung durch die EU-Mitgliedstaaten wird in Kürze erwartet.

CSDDD-Update: Was ändert sich?Hinweis: Stand 17. Dezember 2025. Änderungen aufgrund zukünftiger Gesetzesentscheidungen möglich.

Zentrale Änderungen der CSRD durch das Omnibus-Paket

Während das politische Ziel der EU, mehr Transparenz zu schaffen, unverändert bleibt, wurde die praktische Anwendung der CSRD deutlich angepasst.

Reduzierter Anwendungsbereich

Auf Basis der ursprünglichen CSRD-Vorgaben waren Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllten: mehr als 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. € Umsatz, 25 Mio. € Bilanzsumme. Dadurch wäre eine sehr große Zahl mittelständischer Unternehmen in den Anwendungsbereich gefallen.

Mit den Omnibus-Änderungen wurde der Geltungsbereich nun deutlich verkleinert. Eine verpflichtende CSRD-Berichterstattung gilt nur noch für Unternehmen, die:

  • mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und
  • einen jährlichen Nettoumsatz von über 450 Mio. € erzielen.

Damit reduziert sich die Zahl der betroffenen Betriebe in der EU erheblich. Dies gilt sowohl für EU-Unternehmen als auch für Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlicher Geschäftstätigkeit in der EU. Für Nicht-EU-Konzerne soll ein in der EU erzielter Umsatz von 450 Mio. € maßgeblich sein, wobei die endgültigen Details vom final verabschiedeten Rechtstext abhängen.

Zu beachten ist außerdem, dass die sektorspezifische Berichterstattung künftig freiwillig wird.

Börsennotierte KMU vollständig ausgenommen

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft börsennotierte KMU. Während diese zuvor auf Basis vereinfachter Vorgaben zur Berichterstattung erfasst waren, nimmt das Omnibus-Paket sie vollständig aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD heraus. Dies ist eine klare politische Entscheidung, kleinere Akteure am Kapitalmarkt vor unverhältnismäßigen Berichtspflichten zu schützen.

Berichtsfristen: „Stop-the-Clock“ im Überblick

Das Omnibus-Paket wirkt sich auch auf die Zeitpläne für die Berichterstattung der Unternehmen aus und berücksichtigt dabei die bereits Anfang des Jahres beschlossene „Stop-the-Clock“-Regelung:

  • Unternehmen der Welle 1 (bereits unter der Non-Financial Reporting Directive, NFRD, berichtspflichtig) berichten wie geplant weiter, jedoch sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. € betroffen.
  • Unternehmen der Welle 2 beginnen mit der Berichterstattung im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027. Dies betrifft nicht unter die NFRD fallende Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. €.
  • Unternehmen der Welle 3 starten im Jahr 2029 und berichten erstmals über das Geschäftsjahr 2028. Dies betrifft Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von über 450 Mio. € in der EU.

Diese Verschiebung verschafft Unternehmen zusätzliche Zeit, um interne Systeme, Datenprozesse und Governance-Strukturen aufzubauen.

Externe Prüfung und Rolle von Tochtergesellschaften

Auch die Anforderungen an die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte wurden angepasst. Der ursprünglich vorgesehene Übergang zu einer „reasonable assurance“ wurde gestrichen. Stattdessen gilt:

  • limited assurance bleibt der Standard, und
  • entsprechende Prüfungsstandards werden bis Oktober 2026 erwartet.

Darüber hinaus profitieren Unternehmensgruppen von mehr Flexibilität bei Akquisitionen: Neu erworbene Tochtergesellschaften können bis zu 24 Monate von der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden, was Integrationsprozesse erleichtert.

Klare Grenzen für Datenabfragen in der Wertschöpfungskette

Schließlich führt das Omnibus-Paket explizite Schutzmechanismen für kleinere Zulieferer ein. Unternehmen dürfen von kleineren Partnern in der Wertschöpfungskette künftig keine unbegrenzten Nachhaltigkeitsdaten mehr anfordern. Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern müssen ihren größeren Geschäftspartnern nur noch jene Informationen bereitstellen, die in den freiwilligen Berichtsstandards vorgesehen sind.

Zur Unterstützung der Umsetzung wird die Europäische Kommission zudem ein digitales Portal einrichten, das Vorlagen und Leitlinien zu EU- und nationalen Berichtsanforderungen bietet.

Zentrale Änderungen der CSDDD durch das Omnibus-Paket

Die grundlegenden Ziele der EU in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und die ökologische Verantwortung entlang globaler Lieferketten bleiben bestehen. Gleichzeitig haben sich die Gesetzgeber dafür entschieden, die Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für betroffene Unternehmen zu reduzieren.

Deutlich höhere Schwellenwerte

Nach dem Omnibus-Paket gilt die CSDDD nur noch für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. €.

Für Nicht-EU-Unternehmen sind die Mitarbeiterzahlen hingegen nicht mehr ausschlaggebend. Stattdessen greift die Richtlinie, wenn ein Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. € in der EU erzielt wird.

Damit positioniert sich die CSDDD klar als Regelwerk, das ausschließlich auf die größten multinationalen Unternehmen abzielt.

Reduzierter Umfang der Sorgfaltspflichten

Das Omnibus-Paket begrenzt zudem die operative Reichweite der Sorgfaltspflichten. Anstelle einer pauschalen Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette müssen sich Unternehmen nun auf folgende Bereiche konzentrieren:

  • die eigenen Geschäftstätigkeiten,
  • Tochtergesellschaften sowie
  • direkte Geschäftspartner.

Eine vertiefte Prüfung indirekter Geschäftspartner ist nur dann erforderlich, wenn objektive und überprüfbare Informationen auf ein konkretes Risiko hinweisen. Dies stellt einen klaren Paradigmenwechsel dar – weg von einer umfassenden Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette hin zu einem konsequent risikobasierten Ansatz, der die Ressourcen der Unternehmen auf die kritischsten Bereiche fokussiert.

Wegfall von Klimaübergangsplänen

Eine weitere zentrale Änderung ist der Wegfall der Verpflichtung zur Einführung und Umsetzung von Übergangsplänen hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Das Thema bleibt weiterhin relevant, jedoch im Kontext der CSRD (sofern es als wesentlich eingestuft wird) und nicht mehr im Rahmen der CSDDD. Dadurch werden Überschneidungen zwischen den beiden Regelwerken reduziert.

Verschobene Fristen und angepasste Durchsetzung

Auch die Zeitpläne der CSDDD wurden um ein Jahr nach hinten verschoben:

  • Die Umsetzung in nationales Recht ist nun bis zum 26. Juli 2028 vorgesehen.
  • Die erstmalige Anwendung der Pflichten beginnt am 26. Juli 2029.

Darüber hinaus wurden die Mechanismen der Gesetzesdurchsetzung abgeschwächt. Die maximalen Strafzahlungen sind auf 3% des weltweiten Nettoumsatzes begrenzt, während die Pläne für ein EU-weit harmonisiertes zivilrechtliches Haftungsregelwerk aufgegeben wurden. Stattdessen verbleibt die zivilrechtliche Haftung im Anwendungsbereich des jeweiligen nationalen Rechts.

Was bedeuten die Omnibus-Änderungen der CSDDD in der Praxis?

Die überarbeitete Richtlinie schärft die rechtlichen Pflichten, doch die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette prägen weiterhin, wie Unternehmen Risiken steuern, Leistung messen und Nachhaltigkeit umsetzen. Im Folgenden wird erläutert, was die Änderungen konkret bedeuten.

1. Weniger Unternehmen im Anwendungsbereich – viele Gründe zu handeln

Für viele Organisationen ist die unmittelbarste Veränderung, dass sie künftig nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Sorgfaltspflichten an Bedeutung verlieren. Unternehmen, die weiterhin erfasst sind, müssen ein risikobasiertes Due-Diligence-System aufbauen, die Identifizierung negativer Geschäftsauswirkungen stärken, Stakeholder systematischer einbinden und verstehen, wie sich ihre Prozesse weiterentwickeln müssen, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden.

Darüber hinaus bleibt die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette Teil eines deutlich breiteren regulatorischen Regelwerks. Unternehmen bewegen sich heute in einem mehrschichtigen System von Nachhaltigkeitsanforderungen – von der CSRD über die EUDR und die EU-Verordnung zu Zwangsarbeit bis hin zu branchenspezifischen Regelungen und internationalen Standards.

Viele dieser Rahmenwerke verlangen direkt oder indirekt Due-Diligence-Prozesse wie die gezielte Risikoermittlung, Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen oder eine verantwortungsvolle Beschaffung. Auch Zertifizierungen wie ISO 14001 oder ISO 45001 setzen eine strukturierte Dokumentation, die Überwachung von Lieferantenleistung und Umweltauswirkungen sowie Risikokontrollen voraus.

Gleichzeitig schließen Kunden- und Investorenanforderungen zunehmend regulatorische Lücken, indem sie robuste Nachweise für wirksame Due-Diligence-Prozesse einfordern.

Kurzum: Trotz des engeren Anwendungsbereichs der CSDDD stellen die grundlegenden Vorgaben und Erwartungen von Stakeholdern weiterhin hohe Anforderungen an ein umfassendes Lieferkettenmanagement.

2. Wie geht es weiter?

Nach der Verabschiedung der Rechtsposition durch das Europäische Parlament durchläuft das Gesetzgebungsverfahren nun die folgenden Schritte:

  • Formelle Zustimmung durch den Rat
  • Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und Inkrafttreten
  • Umsetzung in nationales Recht bis zum 26. Juli 2028
  • Erstmalige Anwendung der Sorgfaltspflichten ab dem 26. Juli 2029
  • Mögliche spätere Ausweitung des Anwendungsbereichs und Anpassungen der Haftung im Rahmen der Überprüfungsklausel

Viele Unternehmen verfügen bereits über etablierte Due-Diligence-Prozesse und -Strategien. Der nächste Schritt besteht darin, diese weiter zu optimieren und an die risikobasierte Logik der CSDDD anzupassen, indem besonders kritische Bereiche priorisiert und präventive sowie korrigierende Maßnahmen klar strukturiert werden.

Ebenso wichtig ist die Entwicklung einer übergreifenden Due-Diligence-Strategie, die regulatorische Anforderungen mit strategischen Zielen wie Lieferkettenresilienz, Qualitätsverbesserung und Nachhaltigkeitsambitionen verbindet.

Ein flexibler, technologiegestützter Ansatz wird dabei zunehmend unverzichtbar. Die Anforderungen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind – sowohl regulatorische als auch nicht regulatorische – entwickeln sich kontinuierlich weiter. Unternehmen benötigen daher Lösungen, die sich anpassen lassen. Wer jetzt in robuste Due-Diligence-Fähigkeiten und -Kompetenzen investiert, ist nicht nur für die kommenden Regulierungsvorgaben besser aufgestellt, sondern verschafft sich auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.

3. Due-Diligence-Investitionen wirksam einsetzen

Die angehobenen Schwellenwerte werfen eine zentrale Frage auf: Was geschieht mit Unternehmen, die ursprünglich erfasst waren, nun aber die neuen Kriterien nicht mehr erfüllen?

Viele dieser Organisationen haben bereits ausgereifte Due-Diligence-Strukturen aufgebaut – teilweise aufgrund bestehender nationaler Gesetze wie des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), teilweise aber auch, weil sie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette als langfristige strategische Priorität verankert haben.

Diese Unternehmen stehen nun vor der Entscheidung, ihre Aktivitäten zurückzufahren oder konsequent fortzuführen. Tatsächlich ist die Wahl jedoch vergleichsweise einfach: ein funktionierendes System aufgeben oder es strategisch gezielt einsetzen.

In der politischen Debatte wird häufig unterschätzt, wie weit entwickelt diese Prozesse bereits sind. Jahrelange Investitionen in Kompetenzen, Technologie und Lieferantenmanagement haben robuste Risikomanagementstrukturen und widerstandsfähige Lieferantennetzwerke hervorgebracht. Diese Investitionen dienten nie ausschließlich der Compliance. Sie wurden getätigt, weil Sorgfaltspflichten die Leistungsfähigkeit verbessern, Lieferketten stabilisieren und messbaren wirtschaftlichen Mehrwert schaffen – und damit letztlich die Wettbewerbsposition stärken.

4. Warum Due Diligence strategischen Mehrwert schafft

Marktdynamiken, Erwartungen von Investoren und operative Realitäten beeinflussen weiterhin, wie Unternehmen ihre Lieferketten managen – und die Vorteile eines robusten Due-Diligence-Systems treten immer deutlicher zutage:

  • Kommerziell: Unternehmen mit transparenten und glaubwürdigen ESG-Daten haben bessere Chancen, Ausschreibungen zu gewinnen und Kundenbeziehungen zu stärken.
  • Finanziell: Ein starkes Risikomanagement und eine belastbare ESG-Datenbasis unterstützen bessere Bonitätsbewertungen und können günstigere Finanzierungskonditionen gewährleisten.
  • Operativ: Die Früherkennung von Risiken erhöht die Resilienz, reduziert Betriebsstörungen und verbessert die Qualität.
  • Effizienz: Automatisierte Prozesse senken den manuellen Aufwand, beschleunigen das Onboarding von Lieferanten und schaffen mehr Raum für strategische Aufgaben.

Die zentrale Herausforderung einer gezielten Due-Diligence-Strategie wird künftig darin bestehen, Nachhaltigkeitsaktivitäten in messbare KPIs zu übersetzen.

Eine Einschätzung zu den Omnibus-Änderungen

Die Omnibus-Position des Europäischen Parlaments sendet eine klare Botschaft:

  • Die CSRD entwickelt sich zu einem Regelwerk für große Unternehmen – mit verschobenen Fristen und einer externen Prüfung auf Basis von Limited Assurance.
  • Die CSDDD wird auf die größten Marktakteure beschränkt, mit enger gefassten Sorgfaltspflichten und einem späteren Anwendungsbeginn.
  • Kleinere Unternehmen und Zulieferer werden zunehmend vor unverhältnismäßigen Verpflichtungen geschützt, insbesondere vor übermäßigen Informationsanforderungen.
  • Die zentralen Nachhaltigkeitsziele bleiben bestehen, während die Umsetzung vereinfacht und verschlankt wird.

Die Omnibus-Entscheidung zur CSDDD schmälert nicht die Bedeutung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – sie definiert ihre Rolle neu. Nachdem die politische Unsicherheit nun beseitigt ist, verfügen Unternehmen über die notwendige Klarheit und den zeitlichen Spielraum, um ihre Due-Diligence-Strategien gezielt weiterzuentwickeln. Wer in technologiegestützte Prozesse investiert, ist besser auf künftige Regulierungen vorbereitet – darunter die EU-Verordnung zu Zwangsarbeit und die EU-Batterieverordnung – stärkt seine Wettbewerbsposition am Markt und ist besser dazu in der Lage, operative sowie finanzielle Risiken zu steuern.

Letztlich werden jene Unternehmen den größten Mehrwert erzielen, die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette als strategischen Hebel und nicht als reine Compliance-Last begreifen. Indem sie dem grundlegenden Ziel der CSDDD treu bleiben und Risiken wie schlechte Arbeitsbedingungen oder Umweltschäden adressieren, stärken sie ihre Lieferantenbeziehungen, fördern verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und tragen zu widerstandsfähigeren Lieferketten bei.

Wie IntegrityNext Due Diligence in der Lieferkette und Nachhaltigkeitsreporting unterstützt

IntegrityNext bietet eine umfassende Plattform für die strategische Umsetzung von Sorgfaltspflichten und eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Mit unseren Lösungen können Unternehmen:

  • die Anforderungen der CSDDD erfüllen, einschließlich neuer Risikobereiche, Transparenz in der Lieferkette sowie Impact- und Maßnahmenmanagement.
  • flexible, strategisch orientierte Due-Diligence-Prozesse aufbauen, die regulatorische Anforderungen mit den unternehmerischen Zielen in Einklang bringen.
  • die Kommunikation mit Lieferanten, Risikobewertung und Monitoring automatisieren, um Effizienz und Transparenz zu steigern.
  • die Berichtspflichten der CSRD erfüllen – einschließlich Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung, Dokumentation und Offenlegung.
  • sich schnell an zukünftige Entwicklungen anpassen, etwa an mögliche Erweiterungen der Anwendungsbereiche oder neue regulatorische Vorgaben.

Sorgfaltspflichten strategisch umsetzen: Wir begleiten Sie entlang des gesamten Due-Diligence-Prozesses. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, sich sicher im regulatorischen Umfeld zu bewegen, die Anforderungen der CSDDD korrekt zu interpretieren und interne Prozesse gezielt auszurichten. Wir bauen mit Ihnen gemeinsam ein flexibles Due-Diligence-System auf, das sich mit den Anforderungen Ihrer Organisation weiterentwickelt.

FAQ: Die Omnibus-Änderungen zur CSRD und CSDDD verstehen

1. Was hat das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025 beschlossen?

Das Parlament hat das Omnibus-Paket verabschiedet – ein Bündel von Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel ist es, die Regelungen zu vereinfachen und die Belastung für Unternehmen zu reduzieren.

2. Wie wirkt sich das Omnibus-Paket auf die CSRD aus?

Der Anwendungsbereich der CSRD wurde deutlich eingeschränkt. Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von 450 Mio. € berichtspflichtig. Damit verschiebt sich der Fokus auf große Unternehmen. Börsennotierte KMU sind vollständig ausgenommen.

3. Ab wann gelten die neuen CSRD-Berichtspflichten?

Die Berichtsfristen wurden folgendermaßen verschoben:

  • Unternehmen der Welle 1 (NFRD), die mehr als 1.000 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von über 450 Mio. € aufweisen, bleiben im ursprünglichen Zeitplan.
  • Unternehmen der Welle 2 beginnen mit der Berichterstattung im Jahr 2028 (für das Geschäftsjahr 2027).
  • Unternehmen der Welle 3 starten im Jahr 2029 (für das Geschäftsjahr 2028).

4. Was sind die zentralen Änderungen an der CSDDD?

Die CSDDD gilt künftig nur noch für:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Mrd. €
  • Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Umsatz von 1,5 Mrd. € erzielen

Der Umfang der Sorgfaltspflichten beschränkt sich auf die eigenen Geschäftstätigkeiten, Tochtergesellschaften und direkte Geschäftspartner. Eine Prüfung indirekter Teile der Wertschöpfungskette ist nur erforderlich, wenn konkrete Risiken identifiziert werden.

5. Müssen Unternehmen weiterhin Übergangspläne zum Klimaschutz umsetzen?

Nein. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen nicht mehr zur Einführung oder Umsetzung von Übergangsplänen zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Dieses Thema bleibt jedoch im Rahmen der CSRD relevant, sofern es als wesentlich identifiziert wurde.

6. Wie sehen die neuen Umsetzungsfristen für die CSDDD aus?

  • Umsetzung in nationales Recht: bis zum 26. Juli 2028
  • Anwendung der Pflichten: ab dem 26. Juli 2029

7. Was gilt für Unternehmen, die nicht mehr unter die CSDDD fallen?

Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung mehr besteht, investieren viele Unternehmen weiterhin in Due-Diligence-Prozesse, um bereits getätigte Investitionen zu schützen, Erwartungen von Kunden und Investoren zu erfüllen und strategische Vorteile zu erzielen.

8. Gilt die CSDDD weiterhin für indirekte Zulieferer oder die gesamte Wertschöpfungskette?

Nicht automatisch. Nach den Omnibus-Änderungen müssen sich Unternehmen auf ihre eigenen Aktivitäten, Tochtergesellschaften und direkten Geschäftspartner konzentrieren. Eine Einbeziehung indirekter Teile der Wertschöpfungskette ist nur dann erforderlich, wenn objektive und überprüfbare Informationen auf ein konkretes Risiko hinweisen – ein klarer Übergang zu einem gezielten risikobasierten Ansatz.

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