Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am Tag der Menschenrechte feiern wir den Jahrestag einer der größten Errungenschaften der Menschheitsgeschichte: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Dieses historische Dokument verankert die unveräußerlichen Rechte jedes Einzelnen – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Sprache, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstigem Status. Die AEMR wurde am 10. Dezember 1948 in Paris bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet und war die erste globale Erklärung, die grundlegende und universell geschützte Menschenrechte formulierte.
Die AEMR dient als grundlegendes Rahmenwerk für zahlreiche internationale, nationale sowie lokale Gesetze und Richtlinien. Auch nach über 70 Jahren sind ihre Prinzipien genauso relevant wie damals und spiegeln sich unter anderem in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wider.
Mit Übersetzungen in 577 Sprachen ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das am häufigsten übersetzte Dokument der Welt.
Fehlende Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte
Menschenrechte sind auch zu einem wichtigen Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen geworden, wie eine Studie der Global Benchmarking Alliance zeigt. Der Bericht offenbart, dass 44 Prozent der befragten Unternehmen sich dazu verpflichtet haben, globale Menschenrechtsstandards einzuhalten, und 30 Prozent versprechen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte aktiv anzugehen und zu mindern.
„Gesetze und Vorschriften schaffen den Rahmen, aber wirklicher Wandel gelingt nur, wenn Unternehmen Verantwortung für Menschenrechte übernehmen, um Fairness, Würde und Gleichheit in ihrer gesamten Lieferkette sicherzustellen – von den Rohstoffen bis hin zu den Endprodukten.“
Katharina Lang, Expertin für Sorgfaltspflichten und Menschenrechtsbeauftragte bei IntegrityNext
Trotz dieser Verpflichtungen besteht weiterhin Aufholbedarf bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen. So haben beispielsweise bislang nur 12 Prozent der Unternehmen nachhaltige Beschaffungsstrategien eingeführt, während 17 Prozent aktiv mit ihren Lieferanten bei kritischen Themen wie Zwangsarbeit und existenzsichernden Löhnen zusammenarbeiten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass soziale Nachhaltigkeit dringend über die gesamte Lieferkette hinweg sichergestellt werden muss.
Zwangsarbeit als große Herausforderung in globalen Lieferketten
Als eine weit verbreitete Verletzung der Menschenrechte bleibt Zwangsarbeit eine ständige Herausforderung für Unternehmen, insbesondere in den tieferen Ebenen ihrer vorgelagerten Lieferkette. Im Jahr 2022 waren schätzungsweise 28 Millionen Menschen weltweit von Zwangsarbeit betroffen – eine Zahl, die tendenziell wächst. Gleichzeitig generiert Zwangsarbeit etwa 236 Milliarden US-Dollar an illegalen Gewinnen pro Jahr, wobei die größten Beiträge aus Branchen wie Landwirtschaft, Bauwesen, Textilien und Bekleidung, Fertigung, Bergbau sowie Gastgewerbe und Tourismus stammen.
Um dieses weitverbreitete Problem anzugehen, hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) elf zentrale Indikatoren identifiziert, die helfen, Zwangsarbeit zu erkennen.
Abbildung 1: ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit
Auch die Nachhaltigkeitsregulierung im Bereich globaler Lieferketten zielt zunehmend auf den Schutz der Menschenrechte ab und verpflichtet Unternehmen, über ihre Geschäftsaktivitäten zu berichten und umfassende Due-Diligence Prüfungen durchzuführen.
CSDDD und EU-Zwangsarbeitsverordnung
Im Juli 2024 trat die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, strenge Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette umzusetzen und umfassende Maßnahmen zur Beseitigung schädlicher Geschäftspraktiken zu ergreifen. Dies umfasst sowohl die vorgelagerte Lieferkette als auch interne Abläufe und nachgelagerte Geschäftsaktivitäten wie Transport, Vertrieb und Lagerung. Die Richtlinie folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem betroffene Unternehmen die schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten negativen Auswirkungen priorisieren müssen, insbesondere bei kritischen Lieferanten.
Die EU-Zwangsarbeitsverordnung, die im November 2024 offiziell verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Zwangsarbeit in globalen Lieferketten zu bekämpfen. Die EU-Kommission und nationale Behörden sind dazu verpflichtet, das Risiko von Zwangsarbeit bei Produkten zu bewerten und den Markteintritt nicht-konformer Waren in die EU zu verhindern. Obwohl das neue Gesetz keine direkten Verpflichtungen für Unternehmen vorsieht, verlangt es implizit, dass Unternehmen ihre Lieferketten überwachen und umfassende Due-Diligence-Systeme einführen.
Regulierungen zu Zwangsarbeit in Nordamerika
In den USA ist der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) ein zentrales Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, die mit Waren aus der chinesischen Region Xinjiang in Verbindung steht. Das im Dezember 2021 verabschiedete Gesetz verbietet den Import von Produkten, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit in Xinjiang hergestellt wurden.
Auch Kanada hat mit dem Fighting Against Forced Labor and Child Labor in Supply Chains Act, auch bekannt als „Modern Slavery Act“ oder „Bill S-211“, eine eigene Regulierung zur Bekämpfung von Zwangsarbeit eingeführt. Das Gesetz konzentriert sich auf die Förderung von Transparenz in globalen Lieferketten. Es verpflichtet staatliche Institutionen und bestimmte private Unternehmen, die in Kanada tätig sind, jährliche Berichte abzugeben. Diese sollen Schritte beinhalten, die sie unternommen haben, um die Risiken von Zwangs- und Kinderarbeit in ihrem Geschäftsbereich und ihren Lieferketten zu reduzieren.
Wie IntegrityNext den Schutz der Menschenrechte unterstützt
IntegrityNext fördert Transparenz und unternehmerische Verantwortung in globalen Lieferketten. Unsere Plattform ermöglicht es Unternehmen, Menschenrechtsrisiken – einschließlich Zwangsarbeit, Kinderarbeit und anderer unethischer Geschäftsaktivitäten – mit minimalem Aufwand zu erkennen, zu analysieren und zu reduzieren.
Der fünfstufige Due-Diligence-Prozess von IntegrityNext (siehe Abbildung 2) kann für unterschiedliche gesetzliche Rahmenwerke angewendet werden und bietet somit eine effektive Lösung zur Bekämpfung von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in globalen Lieferketten. Der Prozess orientiert sich an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung und die ILO-Kernarbeitsnormen, welche die Grundlage vieler Sorgfaltspflichtengesetze und Berichtsinitiativen weltweit bilden.
Abbildung 2: Der fünfstufige Due-Diligence-Prozess von IntegrityNext
Die IntegrityNext-Plattform bietet zum Schutz der Menschenrechte folgende Funktionen:
- Implementierung eines umfassenden Due-Diligence-Prozesses und Risikomanagementsystems
- Automatisierte Risikoanalyse nach Ländern und Branchen sowie Überwachung kritischer Nachrichten
- Standardisierte Lieferantenfragebögen basierend auf international anerkannten Standards für Menschen- und Arbeitsrechte
- Unkomplizierter Versand Ihres Verhaltenskodex für Lieferanten
- Priorisierung kritischer Lieferanten durch automatisierte Impact-Analyse
- Effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit mit Lieferanten über die IntegrityNext-Plattform
- Einführung eines Beschwerdemechanismus
- Ausführliche Dokumentation und Berichterstattung
- Modellierung der gesamten Lieferkette sowie automatisierte Lieferanten- und Materialrisikoeinschätzungen
Mit dem fünfstufigen Due-Diligence-Prozess von IntegrityNext und unserer wegweisenden Multi-Tier-Visibility-Lösung gewinnen Sie umfassende Einblicke in Ihre gesamte Lieferkette. So können Sie Menschenrechtsrisiken gezielt steuern, regulatorische Anforderungen mühelos erfüllen und den nachhaltigen Einfluss Ihres Unternehmens spürbar vergrößern.
Um mehr über unsere Lösungen zu erfahren und wie wir Sie unterstützen können, besuchen Sie unsere Website oder vereinbaren Sie eine persönliche Demo mit einem unserer Experten.
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