Die ersten vier Teile unserer Blogreihe finden Sie hier.
Das LkSG und die CSDDD auf einen Blick
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 1. Januar 2023 wirksam. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern, eine menschenrechtliche und ökologische Due-Diligence-Prüfung bei ihren Lieferanten durchzuführen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang globaler Lieferketten zu verhindern. Die Unternehmen müssen neun Kernanforderungen erfüllen, darunter die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Umsetzung von Präventiv- und Korrekturmaßnahmen und eine entsprechende Berichterstattung.
Auf europäischer Ebene trat am 25. Juli 2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) offiziell in Kraft. Die Richtlinie stellt strenge Anforderungen an große Unternehmen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu verhindern und zu beheben. Um die Vorgaben einzuhalten, müssen Unternehmen umfangreiche Due-Diligence-Prozesse implementieren sowie einen klimabezogenen Übergangsplan und wirksame Abhilfemaßnahmen bei Verstößen entwickeln. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis 2026 in nationales Recht umzuwandeln, wobei eine gestaffelte Anwendung für Unternehmen bis 2029 vorgesehen ist.
Vergleich zwischen dem LkSG und der CSDDD
Während das LkSG und die CSDDD das gemeinsame Ziel verfolgen, Menschenrechte und Umwelt zu schützen, gibt es einige Abweichungen in ihrem Anwendungsbereich, ihren Anforderungen und ihrer Umsetzung. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Sorgfaltspflichten und Risikomanagement
Das LkSG und die CSDDD zielen darauf ab, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in globalen Lieferketten zu verankern. Ähnlich wie das LkSG definiert die CSDDD zentrale Schritte zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten – im Einklang mit den OECD-Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Diese Schritte bieten ein strukturiertes Vorgehen, damit Unternehmen Risiken identifizieren, verhindern und beheben können:
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- Integration der Sorgfaltspflichten in Unternehmensrichtlinien und Managementsysteme.
- Identifikation und Bewertung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt.
- Verhinderung, Minderung oder Beendigung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt.
- Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.
- Kommunikation der Ergebnisse und Maßnahmen in einem jährlichen Bericht. Die Offenlegungspflichten der CSDDD können durch die Berichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfüllt werden.
- Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen für betroffene Personen.
Beschwerdemechanismus und die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten
Ähnlich wie das LkSG fordert die CSDDD von Unternehmen die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus. Die CSDDD weitet den Geltungsbereich jedoch auf die gesamte Wertschöpfungskette aus und stellt sicher, dass jeder, der von negativen Auswirkungen betroffen sein könnte, Zugang zum Mechanismus hat – nicht nur Personen, die mit direkten Lieferanten in Verbindung stehen.
Unternehmen müssen außerdem einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden zuständig ist – eine Funktion, die der des Menschenrechtsbeauftragten im LkSG ähnelt.
Diese Maßnahmen verfolgen alle das übergeordnete Ziel der CSDDD, Verantwortung und Transparenz über die gesamte Unternehmens- und Wertschöpfungskette hinweg sicherzustellen.
Stakeholder-Einbindung – Ein wesentliches Merkmal der CSDDD
Die CSDDD legt einen stärkeren Fokus auf die Einbindung von Stakeholdern als das LkSG und andere europäische Sorgfaltspflichtengesetze. Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, eine große Bandbreite von Interessengruppen – wie Menschenrechtsaktivisten, Umweltschützer und Arbeitnehmervertreter – aktiv in die wesentlichen Phasen des Due-Diligence-Prozesses einzubinden, darunter:
- Risikobewertungen
- Präventive und/oder korrektive Maßnahmen
- Abhilfemaßnahmen
- Monitoring der Sorgfaltspflichten
Unternehmen sollen auf die konkreten Anliegen betroffener Gemeinschaften und Stakeholder-Gruppen entlang ihrer Lieferketten eingehen. Da eine direkte Einbindung jedes einzelnen Stakeholders nicht immer umsetzbar ist, erlaubt die Richtlinie den Unternehmen, glaubwürdige Experten zu Rate zu ziehen oder sich an Branchen- und Multi-Stakeholder-Initiativen zu beteiligen.
Die EU-Kommission wird Leitlinien veröffentlichen, um die Anforderungen an die Stakeholder-Beteiligung zu präzisieren und zu gewährleisten, dass Unternehmen die Verpflichtungen auch verstehen.
Überblick über die technischen Anforderungen
Obwohl die beiden Regulierungen einige Gemeinsamkeiten aufweisen, unterscheiden sie sich in zentralen Punkten erheblich, wie die folgende Übersicht zeigt:
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LkSG
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CSDDD
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Betroffene Unternehmen
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Unternehmenssitz: Deutschland
Mitarbeiterzahl: 1.000+
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Unternehmenssitz oder wesentliche Geschäftstätigkeiten in der Europäischen Union
- 2027: Mitarbeiter: 5.000+ | Gesamtumsatz: mindestens 1,5 Milliarden €
- 2028: Mitarbeiter: 3.000+ | Gesamtumsatz: mindestens 900 Millionen €
- 2029: Mitarbeiter: 1.000+ | Gesamtumsatz: mindestens 450 Millionen €
Auch Nicht-EU-Unternehmen sind betroffen, wenn ihr Gesamtumsatz in der EU 450 Millionen Euro übersteigt.
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Umfang der Wertschöpfungskette
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Vorgelagerte Lieferketten und eigener Geschäftsbereich
Der Hauptfokus liegt auf direkten Lieferanten. Indirekte Lieferanten müssen berücksichtigt werden, wenn begründete Kenntnisse über Risiken oder negative Auswirkungen vorliegen.
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Große Teile der gesamten Wertschöpfungskette:
- Alle vorgelagerten Lieferanten
- Eigene Geschäftseinheiten
- Nachgelagerte Aktivitäten, wenn sie im Auftrag des Unternehmens durchgeführt werden, einschließlich Produktdistribution, Transport und Lagerung
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Menschenrechtliche und umweltbezogene Rahmenwerke
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Verschiedene Konventionen und Instrumente zum Schutz der Menschenrechte
Umweltbezogene Rahmenwerke mit dem Fokus auf Quecksilber, persistente organische Schadstoffe (POPs) und gefährliche Abfälle.
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Erweiterter Anwendungsbereich:
Anforderung:
- Entwicklung und jährliche Aktualisierung eines klimabezogenen Übergangsplans im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens.
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Haftung
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Keine zivilrechtliche Haftung
- Bußgelder: Bis zu 8 Millionen Euro oder zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes
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Zivilrechtliche Haftung:
- Innerhalb von fünf Jahren, wenn Schäden infolge der Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten entstehen
- Bußgelder: Bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
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Wichtige Erkenntnisse aus unseren Kundenprojekten
Um die Anforderungen der CSDDD zu erfüllen, sollten Unternehmen proaktiv Schritte in den folgenden Bereichen einleiten:
- Risikobasierter Ansatz: Im Gegensatz zu vielen nationalen Sorgfaltspflichtengesetzen priorisiert die CSDDD einen risikobasierten Ansatz, der mit internationalen Standards in Einklang steht. Dieser ermöglicht es Unternehmen, ihre Bemühungen auf die gravierendsten und wahrscheinlichsten Risiken zu konzentrieren. Dafür ist jedoch ein detailliertes Verständnis ihrer Wertschöpfungsketten erforderlich, insbesondere in Bereichen wie Rohstoffbeschaffung und Fertigung. Unternehmen sollten eng mit Stakeholdern zusammenarbeiten, fortschrittliche Technologien wie KI für eine verbesserte Risikoanalyse nutzen oder an Brancheninitiativen teilnehmen, um identifizierte Risiken effektiv anzugehen.
- Gezielte Lieferantenauswahl: Die Etablierung strenger Nachhaltigkeitsstandards, beispielsweise durch Maßnahmen zum Aufbau von Kompetenzen, und die Priorisierung wichtiger Lieferanten während der Onboarding-Phase ermöglichen es Unternehmen, Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu reduzieren. Über ihre direkten Lieferanten können Unternehmen so ihre Nachhaltigkeitsbemühungen ausweiten und positiv auf nachgelagerte Partner in der Lieferkette einwirken. Dieser gezielte Ansatz stärkt die Rechenschaftspflicht und fördert Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette.
- Das LkSG als Grundlage nutzen: Im Vergleich zum LkSG erweitert die CSDDD den Geltungsbereich der Wertschöpfungskette erheblich und verschärft die rechtlichen Verpflichtungen. Unternehmen, die das LkSG bereits umsetzen oder freiwillig Teile davon anwenden, sind bereits gut darauf vorbereitet, die CSDDD-Anforderungen zu erfüllen.
- Datenmanagement optimieren: Der erweiterte Geltungsbereich der Wertschöpfungskette durch die CSDDD erhöht die Anforderungen an qualitativ hochwertige und umfassende Daten. Um die Zuverlässigkeit sicherzustellen, sollten Unternehmen jährliche Risikoanalysen über Länder, Branchen und Rohstoffe hinweg durchführen und kritische Meldungen zu ihren Lieferanten in ihr Risikomanagement integrieren. Der Einsatz spezieller Software kann die Datenverarbeitung vereinfachen, die Risikoanalyse verbessern und Ressourcen für strategische Aufgaben freisetzen.
- Risiken über die gesamte Wertschöpfungskette bewerten: Bei der CSDDD müssen Unternehmen die vorgelagerten Lieferketten, eigene Geschäftseinheiten und relevante nachgelagerte Aktivitäten in ihre Risikoanalysen einbeziehen. Wichtige Stakeholder – wie Mitarbeiter von Lieferanten, NGOs und lokale Gemeinschaften – sollten von Anfang an eingebunden werden. Ihre Perspektiven können wertvolle Einblicke zu potenziellen Risiken und Chancen bieten und den gesamten Risikomanagementprozess beeinflussen.
- Interne Prozesse für die Zukunft aufsetzen: Weisen Sie frühzeitig klare Verantwortlichkeiten zu, stellen Sie ausreichend Ressourcen bereit und stärken Sie die interne Zusammenarbeit. Um den erweiterten Geltungsbereich der CSDDD abzudecken, sollten Unternehmen einen funktionsübergreifenden Ansatz wählen, der neben zentralen Abteilungen wie Nachhaltigkeit und Beschaffung auch Vertrieb, Logistik und HR einbezieht. Diese teamübergreifende Ausrichtung erleichtert die Datenerhebung, optimiert die Risikoanalyse und stellt die effektive Umsetzung der CSDDD-Anforderungen sicher.
Wie IntegrityNext Sie unterstützt
Die IntegrityNext-Plattform bietet eine Reihe von Lösungen, welche die Einhaltung von Gesetzen wie dem LkSG und der CSDDD sicherstellen. Unsere Multi-Tier-Visibility-Lösung erhöht die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette – von Rohstoffen bis hin zu den fertigen Produkten – und liefert wichtige Einblicke, um komplexe Due-Diligence-Anforderungen umzusetzen.
Die Vorteile unserer Lösungen umfassen:
- Automatisierung des Due-Diligence-Prozesses
- Umfassende Unterstützung bei der Datenerhebung
- Einrichtung eines Beschwerdemechanismus
- Vollständige Transparenz über die gesamte vorgelagerte Lieferkette, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren
- Detaillierte Risikoanalyse und Management verschiedener ESG-Themen
- Umsetzung präventiver und korrektiver Maßnahmen mit minimalem Aufwand
- Dokumentation und Berichterstattung gemäß den gesetzlichen Anforderungen
- Regulatorische Unterstützung durch ein kompetentes ESG-Expertenteam
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