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LkSG-Blogreihe Teil 3
11. November 2024
Magnus Petz
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Umsetzung des LkSG mit IntegrityNext: Zentrale Erkenntnisse für das Maßnahmenmanagement

Das dritte Kapitel unserer fünfteiligen Blog-Reihe liefert die wichtigsten Erkenntnisse aus LkSG-Kundenprojekten zu wirkungsvollem Maßnahmenmanagement.

Blog-Reihe: Praktische Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Bei IntegrityNext haben wir einen umfassenden fünfstufigen Prozess entwickelt, der es Unternehmen ermöglicht, die kritischen Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) und anderer Due-Diligence-Regulierungen mit möglichst geringem Aufwand zu erfüllen. Die Blog-Reihe präsentiert zentrale Einblicke aus Kundenprojekten während des gesamten Due-Diligence-Prozesses und schließt mit einem Ausblick auf die Folgen für die kommende Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Die ersten beiden Teile unserer Blogreihe zur Identifizierung und Priorisierung von Impacts finden Sie hier.

Das LkSG auf einen Blick

Das LkSG wurde am 1. Januar 2023 wirksam. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern, eine menschenrechtliche und ökologische Due-Diligence-Prüfung bei ihren Lieferanten durchzuführen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der globalen Lieferketten zu verhindern. Die Unternehmen müssen neun Kernanforderungen erfüllen, darunter die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Umsetzung von Präventiv- und Korrekturmaßnahmen und eine entsprechende Berichterstattung.

Der Ansatz von IntegrityNext

Der fünfstufige Due-Diligence-Prozess von IntegrityNext (siehe Abbildung 1) bietet eine umfassende Compliance-Lösung, basierend auf international anerkannten Rahmenwerken wie dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:

  • Schritt 1 befasst sich mit der Ermittlung relevanter negativer Geschäftsauswirkungen bzw. Risiken entlang der Lieferkette.  
  • Schritt 2 identifiziert Hochrisikothemen sowie kritische Lieferanten und erlaubt es Unternehmen, den Einsatz ihrer Ressourcen sowie notwendige Maßnahmen zu priorisieren.   
  • Schritt 3 konzentriert sich auf die Durchführung von Maßnahmen und das Erzielen von Verbesserungen. Wenn negative Auswirkungen festgestellt werden, sollten Unternehmen gezielte Präventiv- bzw. Abhilfemaßnahmen aufsetzen und implementieren.    
  • Schritt 4 beschäftigt sich mit der Fortschrittsüberwachung und Dokumentation der Ergebnisse und liefert Erkenntnisse für notwendige Anpassungen der Due-Diligence-Strategie.  
  • Schritt 5 stellt eine umfassende Berichterstattung über den Due-Diligence-Prozess und getroffene Maßnahmen sicher.  

 

Abbildung 1: Der Due-Diligence-Prozess von IntegrityNext

IntegrityNext Due Diligence Prozess

Dritter Schritt: Maßnahmen ergreifen

Sobald Unternehmen negative Impacts ermittelt und priorisiert haben, müssen sie konkrete Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen sollten darauf abzielen, potenzielle und tatsächliche negative Impacts zu verhindern oder abzuschwächen. Darüber hinaus sollten Unternehmen Abhilfemaßnahmen ergreifen, wenn bestimmte Probleme auftreten. Präventive Maßnahmen, wie z. B. Mitarbeiterschulungen für Hochrisikolieferanten zum Thema Menschenrechte, können dazu beitragen, Risiken proaktiv zu vermeiden. Abhilfemaßnahmen, wie die Einführung eines Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems, können wiederum als Reaktion auf häufige Arbeitsunfälle an einem Lieferantenstandort notwendig sein.

Im Falle eines Verstoßes sollte es nicht das primäre Ziel sein, die Lieferantenbeziehung sofort zu beenden. Stattdessen sollten Unternehmen ihre eigenen Geschäftspraktiken kritisch überprüfen. Gemäß dem LkSG ist die Beendigung einer Lieferantenbeziehung nur dann angemessen, wenn das Fehlverhalten besonders schwerwiegend ist, andere Maßnahmen nicht zur Lösung des Problems beitragen, keine Alternativen zur Verfügung stehen oder das Unternehmen keinen nachhaltigen Einfluss mehr auf den Lieferanten nehmen kann.

Vierter Schritt: Fortschritte überwachen

Nachdem konkrete Maßnahmen umgesetzt worden sind, ist es für Unternehmen entscheidend, die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Das LkSG nennt zwei Schlüsselkriterien bei dieser Bewertung: Angemessenheit und Wirksamkeit. Wie bereits im zweiten Teil unserer Blog-Reihe erwähnt, berücksichtigt das Konzept der Angemessenheit Faktoren wie die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, seine Einflussmöglichkeiten, die Schwere, die Umkehrbarkeit und die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes sowie die Rolle des Unternehmens bei der Verursachung eines Problems.

Wirksamkeit im Sinne des LkSG bedeutet, dass die Maßnahmen zu spürbaren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen oder im Bereich Umweltschutz führen sollten. Die Unternehmen müssen regelmäßig bewerten, ob sie mit ihren Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielt haben und ob sie ihren Ansatz gegebenenfalls anpassen müssen.
Die Prinzipien der Angemessenheit und der Wirksamkeit sind eng miteinander verknüpft. Unternehmen können nur aus einer Liste angemessener Maßnahmen auswählen, die sich auch als wirksam erwiesen haben. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Maßnahme, die als angemessen erachtet wird, auch wirksam Risiken und Verstöße beseitigt oder verringert.

Weitere Informationen zu den Begriffen Wirksamkeit und Angemessenheit finden Sie in einer Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Herausforderungen und Schlüssel zum Erfolg

Ähnlich wie bei anderen Schritten des Due-Diligence-Prozesses gibt das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle allgemeine Hinweise für den dritten und vierten Schritt, lässt dabei aber viele Fragen zu Details offen. Dies führt zu großer Unsicherheit bei allen Beteiligten. Wie sieht zum Beispiel eine optimale Reaktion auf eine Menschenrechtsverletzung aus? Und wie können Unternehmen feststellen, ob die gewählte Maßnahme wirklich ausreichend war, um das Problem zu lösen? Oft gibt es darauf keine eindeutigen Antworten.

Anhand unserer Erfahrungen aus Kundenprojekten haben wir einige Erfolgsfaktoren identifiziert, die Unternehmen bei der effektiven Umsetzung von Maßnahmen und der Problemlösung helfen können:

  • Handlungsspielraum festlegen: Nachhaltigkeitsabteilungen suchen häufig nach einer einzigen Schlüsselmaßnahme, um Menschenrechtsrisiken zu minimieren oder Verstöße in der Lieferkette zu beheben. Leider gibt es nicht die eine Maßnahme, die alle Probleme zuverlässig behebt. Unternehmen sollten individuelle Aktionspläne für jeden priorisierten negativen Impact und jede festgestellte Verletzung entwickeln. Als ersten Schritt empfehlen wir die Durchführung einer detaillierten Analyse der negativen Impacts oder Verstöße in der Lieferkette. Anschließend sollten die Unternehmen eine Liste mit wirksamen Maßnahmen erstellen und diese in enger Zusammenarbeit mit den Risikolieferanten umsetzen.
  • Ins Handeln kommen: Anstatt von Beginn an nach Perfektion zu streben - beim Maßnahmenmanagement oder der Fortschrittsverfolgung einzelner Maßnahmen - sollten sich Unternehmen darauf konzentrieren, sofortige Maßnahmen einzuleiten und ihren Ansatz im Laufe der Zeit anzupassen. Auf diese Weise können sie die gewonnenen Erkenntnisse fortlaufend in ein Managementsystem integrieren, das sowohl die Stakeholder-Bedürfnisse als auch die spezifischen Anforderungen ihrer Lieferkette berücksichtigt.
  • Aussagekräftige KPIs entwickeln: Ein häufiger Fehler bei der Messung der Wirksamkeit im Rahmen des LkSG ist die Verwendung falscher Kennzahlen. Die Wirksamkeit sollte anhand der Tatsache bewertet werden, ob eine Maßnahme wirklich zur Verbesserung des Status Quo beigetragen hat. Anstatt beispielsweise den Erfolg eines Trainings zur Arbeitssicherheit an der Anzahl der Teilnehmer zu messen, sollten Unternehmen analysieren, ob die Zahl der Arbeitsunfälle nach dem Training auch tatsächlich abgenommen hat. Unternehmen sollten dies bei der Entwicklung aussagekräftiger KPIs berücksichtigen, um die LkSG-Anforderungen zu erfüllen.
  • Lieferanten stärker einbinden: Konkrete Probleme und Bedenken bei Lieferanten anzusprechen, kann schwierig sein. Es erfordert Fingerspitzengefühl für die Situation und ist am effektivsten, wenn bereits eine starke Vertrauensbasis besteht. Ziel ist es, dass Probleme lösungsorientiert behoben und Geschäftsbeziehungen zu betroffenen Lieferanten nicht sofort beendet werden. Offene, transparente Diskussionen und nachvollziehbare Erklärungen zu notwendigen Korrektur- oder Präventivmaßnahmen sind hier besonders wichtig, um positive Ergebnisse zu erzielen und eine nachhaltige Beziehung aufzubauen.
  • Sich in Brancheninitiativen engagieren: Viele Unternehmen stehen bei der LkSG-Umsetzung vor ähnlichen Herausforderungen und fühlen sich oft überfordert. Die Mitwirkung in Brancheninitiativen, in denen Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele ausgetauscht werden, kann hier hilfreich sein. Ein gemeinsames strategisches Vorgehen mit Unternehmen aus der gleichen Branche kann den Druck auf Hochrisikolieferanten erhöhen, Korrektur- oder Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Dieser kollektive Ansatz wird vom LkSG explizit empfohlen und kann besonders effektiv sein, wenn Unternehmen ähnliche Lieferantennetzwerke haben.

Wie IntegrityNext ein effektives Maßnahmenmanagement unterstützt

Die umfassende Due-Diligence-Lösung von IntegrityNext ermöglicht es Unternehmen, das LkSG effizient umzusetzen. Die Schritte drei und vier des IntegrityNext-Due-Diligence-Prozesses unterstützen gleich mehrere LkSG-Anforderungen, darunter:

  • Dokumentation und Zuweisung von Maßnahmen an interne Abteilungen, direkte und indirekte Lieferanten
  • Kommunikation der Maßnahmen über die IntegrityNext Plattform mithilfe automatisierter Sprachübersetzungen
  • Auswahl effektiver Präventiv-, Abhilfe- und Kontrollmaßnahmen aus einer umfassenden Maßnahmenbibliothek, die das LkSG und viele andere Regulierungen berücksichtigt
  • Effiziente Verwaltung der durchgeführten Maßnahmen
  • Dokumentation und Durchführung von Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Fortschritte

Abbildung 2: Das IntegrityNext Action Tool

Action Tool von IntegrityNext

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie unsere Lösungen und unser Action Tool die Zusammenarbeit mit Lieferanten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherstellen können, vereinbaren Sie einen Demo-Termin mit einem unserer Experten.

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