Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), zu Deutsch CO2-Grenzausgleichsmechanismus, ist ein zentrales Element des "Fit für 55"-Pakets der EU, das darauf abzielt, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Wer ist betroffen?
Der CBAM betrifft Unternehmen in der EU, die Waren wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel und Wasserstoff aus Nicht-EU-Ländern importieren.
Ziele des CBAM
Die Einführung des CBAM erfolgt vor dem Hintergrund des Risikos des sogenannten "Carbon Leakage", bei dem Unternehmen aus Kostengründen ihre Produktion in Länder mit laxeren Umweltauflagen verlagern. CBAM soll dieses Risiko mindern, indem es Importeure bestimmter Produkte zur Zahlung eines CO2-Preises für vorgelagerte Emissionen verpflichtet. Dieser Ausgleich soll sicherstellen, dass heimische Unternehmen, die vergleichbare Waren herstellen, nicht benachteiligt werden.
Der CBAM ist damit ein entscheidendes Instrument zur Förderung von Klimaschutz und fairem Wettbewerb. Er unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung von Umweltaspekten in Handelspraktiken und schafft Anreize für eine nachhaltigere Produktion außerhalb der EU.
CO2-Preisberechnung und Ausnahmen
Der CO2-Preis für eingeführte CBAM-Produkte basiert auf den durchschnittlichen Emissionszertifikatspreisen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne ausgestoßener Emissionen an CO2, N2O oder FKW. Importeure können eine Reduzierung der abzugebenden CBAM-Zertifikate beantragen, wenn bereits im Herkunftsland ein CO2-Preis gezahlt wurde. Einfuhren aus Ländern, die am EU-ETS teilnehmen oder damit verbunden sind, sind von den Regelungen ausgenommen.
CBAM-Prozess und Anforderungen
Die betroffenen Produktgruppen umfassen zunächst Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die CBAM-Verpflichtungen begannen mit einer Übergangsphase im Oktober 2023. In dieser ersten Phase des CBAM müssen Unternehmen lediglich Berichtspflichten erfüllen. Die Implementierungsphase ab Januar 2026 erfordert dann den Status als "Zugelassener Anmelder", die Berechnung der Emissionen, den Kauf und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten und eine jährliche Berichterstattung.
Faire Rahmenbedingungen für einen wirksamen Klimaschutz
Der CBAM ergänzt den EU-Emissionshandel, der Unternehmen in energieintensiven Sektoren mit kostenlosen Zertifikaten versorgt. Letztere werden im Rahmen des CBAM nach und nach abgeschafft. Der Mechanismus zielt darauf ab, die Wirksamkeit des Klimaschutzes in der EU zu stärken und außereuropäische Unternehmen zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen zu motivieren.
Relevanz von CBAM für Lieferkettennachhaltigkeit
Der CBAM ist im Kontext der Lieferkettennachhaltigkeit von Unternehmen äußerst relevant, da er die Umweltauswirkungen importierter Waren berücksichtigt. Durch die CO2-Bepreisung wird ein Anreiz für Unternehmen geschaffen, nachhaltigere Produktionsmethoden zu fördern, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Herausforderungen für Unternehmen bei der Einhaltung der CBAM-Regulierung
Unternehmen stehen bei der Einhaltung der CBAM-Regulierung vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu gehört die Notwendigkeit, den Status als "Zugelassener Anmelder" zu erhalten, vorgelagerte Emissionen zu erfassen, CBAM-Zertifikate zu erwerben und jährlichen Berichtspflichten nachzukommen. All dies erfordert bedeutendes Fachwissen und ausreichende Ressourcen.
IntegrityNext unterstützt seine Kunden bei der Erfüllung dieser vielfältigen Anforderungen.