EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR)

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist eine von der Europäischen Union verabschiedete Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung in globalen Lieferketten. Sie stellt sicher, dass bestimmte Produkte und Rohstoffe, die auf dem EU-Markt angeboten oder von dort exportiert werden, entwaldungsfrei sind und strenge Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.

Zeitplan

Ursprünglich sollte die Verordnung ab dem 30. Dezember 2024 für die ersten Unternehmen gelten. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben jedoch beschlossen, den Anwendungsbeginn um ein Jahr zu verschieben.

Ziele der EUDR

Die EUDR soll den negativen Einfluss europäischer Unternehmen auf Entwaldung und Waldschädigung in globalen Lieferketten durch folgende Maßnahmen eindämmen:
 
  • Verbot von Produkten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
  • Schutz der biologischen Vielfalt und Verringerung von Treibhausgasemissionen.
  • Förderung nachhaltiger Praktiken in globalen Lieferketten.

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EUDR gilt für eine große Bandbreite von Unternehmen, darunter:
 
  • Marktteilnehmer, die Rohstoffe wie Ölpalme, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rinder, Kautschuk und damit verknüpfte Folgeerzeugnisse auf den EU-Markt bringen.
  • Händler, die mit diesen Rohstoffen und Folgeerzeugnissen handeln.
  • Unternehmen, die relevante Produkte aus der EU exportieren.
  • Sowohl kleine und mittlere (KMU) als auch große Unternehmen, die in globalen Lieferketten operieren.
Die Verordnung wirkt sich auch auf Drittländer aus, da sie Produktionsstandards vor Ort beeinflusst und zu konkreten Maßnahmen führt, die Entwaldung und Waldschädigung eindämmen sollen.

Herausforderungen für Unternehmen

Betroffene Unternehmen stehen bei der Umsetzung der EUDR vor mehreren Herausforderungen, darunter:
 
  • Einführung strenger Due-Diligence-Verfahren, um Produkte bis zur Grundstücksfläche, wo sie produziert wurden, zurückzuverfolgen.
  • Erhebung genauer Geolokalisierungsdaten und Einhaltung strikter Dokumentationsanforderungen.
  • Sicherstellung von Transparenz in komplexen globalen Lieferketten - von den Rohstoffen bis zu den Endprodukten.
  • Detaillierte Aufzeichnung und regelmäßige Berichterstattung über Due-Diligence-Maßnahmen.

Mögliche Strafen und Sanktionen

Unternehmen, welche die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, dürfen betroffene Waren und Produkte weder auf den EU-Markt bringen noch exportieren. Neben Reputationsschäden drohen erhebliche finanzielle Risiken, darunter:
 
  • Geldbußen von mindestens 4 % des jährlichen EU-Umsatzes des Unternehmens.
  • Temporäre Verbote für den Import, die Bereitstellung oder den Export der betroffenen Waren und Produkte.
  • Bis zu 12 Monate Ausschluss von öffentlichen Beschaffungsverfahren und dem Zugang zu öffentlichen Fördermitteln.
  • Beschlagnahmung nicht konformer Produkte sowie aller Einnahmen aus deren Handel.
  • Verlust des Zugangs zu vereinfachten Due-Diligence-Verfahren bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.

Wie IntegrityNext Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR unterstützt

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Mit IntegrityNext können Unternehmen die Einhaltung der EUDR-Anforderungen mit minimalem Aufwand sicherstellen, das Risiko von Lieferkettenunterbrechungen minimieren und gewährleisten, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei bleiben.