UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

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Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommen wurden, bieten einen international anerkannten Rahmen zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und zur Bewältigung menschenrechtlicher Risiken in der Wirtschaft. Anstatt neue völkerrechtliche Verpflichtungen zu schaffen, ergänzen die Prinzipien bestehende Standards und Praktiken im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft.

Obwohl sie rechtlich nicht bindend sind, haben die UN-Leitprinzipien nationale und regionale Gesetzgebungen erheblich beeinflusst, darunter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das französische Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Loi de vigilance) und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese Gesetze haben zentrale Elemente der UN-Leitprinzipien integriert, insbesondere Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, wodurch die unternehmerische Verantwortung weltweit gestärkt wird.

Ziele der UN-Leitprinzipien

Die UN-Leitprinzipien sollen eine globale Wirtschaft fördern, die soziale Verantwortung übernimmt, und sind Teil des Programms "Schutz, Achtung und Abhilfe" (Protect, Respect, Remedy) der Vereinten Nationen. Dabei werden die Grenzen traditioneller Risikomanagementansätze analysiert und standardisierte Praktiken der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in verschiedenen Branchen und Märkten vorangetrieben.

Die UN-Leitprinzipien zielen darauf ab, Mechanismen für unternehmerische Verantwortung zu schaffen, und heben die Rolle von Unternehmen beim Schutz der Menschenrechte hervor – insbesondere in globalen Lieferketten, in denen häufig Menschenrechtsverletzungen auftreten. Die Prinzipien legen fest, in welchem Umfang private Unternehmen für die Wahrung der Menschenrechte verantwortlich sind, und legen praktische Schritte zur Erfüllung dieser Verantwortung fest. Zudem unterstreichen sie die Bedeutung effektiver Abhilfemechanismen bei Menschenrechtsverletzungen.

"Schutz, Achtung und Abhilfe": Die drei Säulen der UN-Leitprinzipien

Die UN-Leitprinzipien basieren auf drei zentralen Säulen, die die Verantwortung von Staaten und Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in ihrem wirtschaftlichen Handeln definieren. Sie verlangen von Unternehmen, die Einhaltung dieser drei Säulen aktiv zu kommunizieren, während Staaten Unternehmen dazu anhalten sollen, transparent über ihre Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte zu berichten.

Schutz (Säule 1)

Staaten haben die Pflicht, klare Erwartungen an Unternehmen durch Gesetze, Richtlinien und Vorschriften zu formulieren, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Dies umfasst die Sicherstellung unternehmerischer Verantwortung und die Durchsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Achtung (Säule 2)

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre menschenrechtlichen Auswirkungen zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Dazu gehören:

  • Festlegung klarer Menschenrechtsrichtlinien
  • Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
  • Einbeziehung von Stakeholdern und Sicherstellung von Abhilfemechanismen bei negativen Auswirkungen

Abhilfe (Säule 3)

Effektive gerichtliche und außergerichtliche Beschwerdemechanismen müssen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen frei zugänglich sein. Diese Mechanismen sollten fair und transparent gestaltet sein sowie internationale menschenrechtliche Standards berücksichtigen.

Menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen

Die UN-Leitprinzipien unterscheiden klar zwischen den Rollen von Staaten und Unternehmen beim Schutz und bei der Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen.

Verantwortung der Staaten: Als primäre Träger menschenrechtlicher Pflichten im Völkerrecht müssen Staaten Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen durch gesetzliche Rahmenbedingungen, Durchsetzungsmechanismen und uneingeschränktem Zugang zur Justiz verhindern. Dazu gehört die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtssicherheit.

Verantwortung der Unternehmen: Unternehmen müssen sich an global anerkannte Menschenrechtsstandards halten, um ihren rechtlichen und ethischen Verpflichtungen nachzukommen. Wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen können entweder zum Schutz oder zur Verletzung von Menschenrechten beitragen, weshalb unternehmerische Verantwortung für nachhaltige Entwicklung unerlässlich ist.

Zuständigkeit bei der Durchsetzung unternehmerischer Verantwortung

Die UN-Leitprinzipien empfehlen, dass Staaten die Einhaltung von Menschenrechten auch außerhalb ihrer eigenen Grenzen durchsetzen, wenn eine legitime Verbindung besteht – beispielsweise, wenn ein in einem Staat ansässiges oder eingetragenes Unternehmen im Ausland Menschenrechtsverletzungen begeht.
Obwohl die rechtliche Durchsetzung außerhalb der Staatsgrenzen nicht verpflichtend ist, hat sie sich in der Praxis globaler Lieferkettenregulierung durchgesetzt. So haben viele Länder Gesetze erlassen, die Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen jenseits nationaler Grenzen zur Rechenschaft ziehen, darunter:

  • Frankreichs Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (2017) – Verpflichtet große französische Unternehmen, menschenrechtliche Risiken in ihren globalen Lieferketten zu analysieren und zu minimieren.
  • Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (2023) – Verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten.
  • Amerikanischer Uyghur Forced Labour Prevention Act (UFLPA) (2021) – Verbietet Importe, die mit Zwangsarbeit in der Region Xinjiang, China, in Verbindung stehen.
  • EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) (2024) – Soll einen verbindlichen EU-weiten Rahmen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht schaffen.

Fazit

Obwohl die UN-Leitprinzipien selbst nicht bindend sind, nimmt ihr Einfluss auf verbindliche nationale und internationale Vorschriften stetig zu. Die Einhaltung der UN-Leitprinzipien hilft Unternehmen nicht nur, Risiken in Bezug auf Menschenrechte und die Unternehmensreputation zu minimieren, sondern stärkt nachhaltige Geschäftspraktiken auf globaler Ebene.