Die VSoTr ist eine schweizerische Verordnung, die Unternehmen seit 1. Januar 2022 dazu verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten und Transparenzanforderungen in Bezug auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit zu erfüllen.
Anwendungsbereich und Ausnahmen
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten beziehen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten. Darüber hinaus sind Betriebe betroffen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei deren Herstellung ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.
Es gibt gewisse Ausnahmeregelungen, zum Beispiel wenn die Mengen importierter und verarbeiteter Mineralien bestimmte Grenzwerte unterschreiten oder wenn Unternehmen die Anforderungen ausgewählter, internationaler Übereinkommen erfüllen. Ausnahmen gelten auch für kleine und mittelgroße Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Sorgfalts- und Berichtspflichten der VSoTr
Die VSoTr stellt detaillierte Anforderungen an die Lieferkettenpolitik und -praktiken der betroffenen Unternehmen. Dies beinhaltet unter anderem die Identifizierung von Menschenrechts- und Kinderarbeitsrisiken, den Aufbau eines Risikomanagementsystems und die Implementierung von Rückverfolgungssystemen für Lieferketten.
Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung, dass Schweizer Unternehmen bei ihren Geschäftsaktivitäten internationale Menschenrechtsstandards einhalten und schädliche Auswirkungen in ihren Lieferketten minimieren.