Die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), zu deutsch Lieferkettenrichtlinie, verankert Menschenrechtsbelange und Umweltaspekte in den Governance-Systemen von Unternehmen, um verantwortungsvolles Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu etablieren. Als Richtlinie muss die CSDDD von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden, bestehende Lieferkettengesetze in Ländern wie Deutschland und Frankreich werden entsprechend angepasst. Von der Richtlinie sind schätzungsweise rund 5.300 Unternehmen in der EU und ca. 800 Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU direkt betroffen.
IntegrityNext bietet Ihnen bei der Umsetzung der CSDDD kompetente Unterstützung. Wir helfen unseren Kunden bereits seit Jahren dabei, den Sorgfaltspflichten von Gesetzesinitiativen wie dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG), der schweizerischen VSoTr oder dem norwegischen Transparenzgesetz (NTA) nachzukommen. Nutzen Sie die Vorteile unseres effizienten ESG-Risikomanagementansatzes sowie unserer nutzerfreundlichen Plattform, die bereits heute zahlreiche der bevorstehenden CSDDD-Anforderungen erfüllt.
Wie IntegrityNext Sie unterstützt
Um unseren Kunden zeitnah wirksame und maßgeschneiderte Lösungen anbieten zu können, behalten wir die regulatorischen Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich stets genau im Blick.
Angesichts der Komplexität der CSDDD sollten betroffene Unternehmen möglichst frühzeitig robuste Systeme und Prozesse für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement aufsetzen. Wir können Sie hierbei bereits heute umfassend unterstützen. Die Vorteile unserer Plattform sind:
Hauptanforderungen der CSDDD
Die europäische Lieferkettenrichtlinie verpflichtet in der EU agierende Firmen zur Einhaltung einheitlicher Menschenrechts- und Umweltsorgfaltspflichten. Diese sind den Anforderungen anderer Gesetze, wie z.B. dem deutschen LkSG, sehr ähnlich.
Sie zielen auf die Identifizierung, Verhinderung, Minderung und Beendigung negativer Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette ab, dabei spielt die Einbindung von Stakeholdern eine zentrale Rolle. Sie umfassen folgende Elemente:
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- Berücksichtigung von Sorgfaltspflichten in der Unternehmenspolitik
- Identifizierung tatsächlicher und potenzieller Geschäftsauswirkungen
- Verhinderung und Minimierung potenziell nachteiliger Auswirkungen sowie Beendigung bereits eingetretener Menschenrechts- und Umweltauswirkungen
- Einrichtung und Aufrechterhaltung eines umfassenden Beschwerdeverfahrens
- Überwachung der Wirksamkeit von Richtlinien und Maßnahmen mittels regelmäßiger Analysen
- Jährliche Berichterstattung über den Umgang mit Sorgfaltspflichten
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Besonderheiten der CSDDD
Der Anspruch der CSDDD geht teilweise deutlich über die Vorgaben vergleichbarer Gesetze in anderen Ländern hinaus.
Geltungsbereich
Die CSDDD betrifft EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als €450 Millionen. Nicht-EU-Firmen sind betroffen, wenn sie mindestens €450 Millionen Umsatz innerhalb der EU generieren.
Wertschöpfungskette
Der Fokus liegt auf der gesamten vorgelagerten Lieferkette, dem eigenen Geschäftsbereich sowie nachgelagerten Aktivitäten wie Vertrieb, Transport und Lagerung.
Themenabdeckung
Die CSDDD deckt eine große Bandbreite von ESG-Themen ab, inklusive der Anforderung einer Klimaschutzstrategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen.
Zivilrechtliche
Haftung
Unternehmen haften für Schäden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichteinhaltung der eigenen Sorgfaltspflichten. Keine Haftung bei alleinigem Verschulden Dritter.
Relevante Themenbereiche unter der CSDDD
Die CSDDD deckt eine große Bandbreite an Themen und Risikofeldern ab. Diese ergeben sich aus anerkannten internationalen Abkommen und Konventionen. Unternehmen sollten sich an die Rechte und Verbote in diesen Rahmenwerken halten, um negative Menschenrechts- und Umweltauswirkungen zu vermeiden.
Menschen- und Arbeitsrechte
-sicherheit
Umwelt
Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen wurde die CSDDD am 24. Mai 2024 angenommen. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Einführung für betroffene Unternehmen erfolgt schrittweise:
- 2027: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als €1,5 Milliarden; nicht-EU-Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als €1,5 Milliarden in der EU
- 2028: EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als €900 Millionen; nicht-EU-Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als €900 Millionen in der EU
- 2029: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als €450 Millionen; nicht-EU-Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als €450 Millionen in der EU
Die CSDDD ist eng mit anderen europäischen Regulierungen verknüpft. Hierzu zählen beispielsweise die Verordnungen über entwaldungsfreie Produkte, Zwangsarbeit und Konfliktmineralien.
Darüber hinaus gibt es bedeutende Überschneidungen mit der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD):
Datensammlung
Die CSRD verlangt den Aufbau von Prozessen zur ESG-Datensammlung. Sie liefert wichtige Inputs für die Erfüllung der CSDDD-Vorgaben.
Berichtsanforderungen
Die CSRD hilft Unternehmen bei der Einhaltung der Offenlegungspflichten der CSDDD.
Klimaschutz
Die CSRD erfordert wie auch die CSDDD die Erarbeitung einer Strategie zur Einhaltung des 1,5 °C-Ziels des Pariser Abkommens.