Die CSRD markiert eine Zäsur für die Berichterstattung und externe Prüfung nicht-finanzieller Informationen. Sie zielt vor allem darauf ab, die Vergleichbarkeit, Beständigkeit und Transparenz unternehmerischer Nachhaltigkeitsdaten zu verbessern. Die Grundlage dafür bilden die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).
IntegrityNext bietet Ihnen eine Komplettlösung an, die alle relevanten ESRS-Prozesse für Sie optimiert und die Datensammlung, -analyse und -berichterstattung auf einer einzigen Plattform vereint.
Wie Sie IntegrityNext unterstützt
Abteilungen für Einkauf, Lieferkettenmanagement und Nachhaltigkeit müssen zunehmend anspruchsvollen ESG-Berichtspflichten nachkommen. Die CSRD misst der Rolle von Wertschöpfungsketten große Bedeutung bei und berücksichtigt auch Risiken, Geschäftsauswirkungen und Chancen jenseits des direkten Geschäftsbetriebs.
Darüber hinaus nimmt die Wesentlichkeitsanalyse eine zentrale Rolle ein. Sie bewertet die Auswirkungen eines Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt (Impact-Materialität) sowie die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Finanzen eines Unternehmens (Finanz-Materialität).
IntegrityNext bietet Ihnen eine Komplettlösung, die zeitraubende Routineprozesse vereinfacht, damit Sie sich auf strategischere CSRD-Aufgaben konzentrieren können. Unsere ESRS-Lösung deckt die folgenden Aspekte ab:
Download
Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
Laden Sie unser Product Sheet herunter, um mehr
über die IntegrityNext ESRS-Lösung zu erfahren.
Abgedeckte Nachhaltigkeitsthemen
Mit der IntegrityNext-Plattform können Sie bereits heute Lieferkettendaten zu diversen Themenbereichen erheben, die für die CSRD relevant sind. Hierzu zählen:
Die Bandbreite abgedeckter Risikofelder erweitern wir fortlaufend, so dass Sie Ihre Lieferanten bestmöglich im Einklang mit den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) analysieren können. Die Ergebnisse werden automatisiert in einem Bericht zusammengetragen, den Sie unkompliziert für Ihre CSRD-Offenlegungspflichten verwenden können.
Der regulatorische Kontext
Bei der CSRD handelt es sich um ein verpflichtendes Rahmenwerk für ESG-Offenlegungen. Sie ist ein zentraler Grundbaustein des European Green Deal und eng mit anderen Initiativen wie der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der EU-Taxonomie und der Offenlegungsverordnung (SFDR) verknüpft. Somit spielt sie für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der EU eine entscheidende Rolle, unter anderem für die angestrebte Klimaneutralität im Jahr 2050.
Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sind das Herzstück der CSRD. Die Europäische Kommission betont den hohen Harmonisierungsgrad zwischen den branchenübergreifenden ESRS und anderen weit verbreiteten Rahmenwerken wie den GRI-Standards oder den im Juni 2023 veröffentlichten Standards (IFRS S1 und S2) des International Sustainability Standards Board (ISSB).
Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen auf Grundlage der ESRS umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte berichten. Insgesamt sind schätzungsweise 50.000 europäische Firmen und womöglich bis zu 10.000 außereuropäische Unternehmen von den Vorgaben betroffen. Letztere kommen vornehmlich aus den USA, Kanada, Großbritannien, Japan und Australien.
Die ersten Offenlegungsanforderungen wurden im Jahr 2023 angenommen. Sie umfassen 12 branchenübergreifende Standards und folgende Themen:
Kategorie
Übergreifend
Übergreifend
Umwelt
Umwelt
Umwelt
Umwelt
Umwelt
Sozial
Sozial
Sozial
Sozial
Governance
Bezeichnung
ESRS 1
ESRS 2
ESRS E1
ESRS E2
ESRS E3
ESRS E4
ESRS E5
ESRS S1
ESRS S2
ESRS S3
ESRS S4
ESRS G1
Schwerpunkt
Allgemeine Anforderungen
Allgemeine Anforderungen
Klima
Verschmutzung
Wasser
Biodiversität und Ökosysteme
Resourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Eigene Mitarbeiter
Arbeiter in der Wertschöpfungskette
Betroffene Kommunen
Konsumenten und Endverbraucher
Business Conduct
Während manche KPIs verpflichtend sind, wird die Anwendbarkeit anderer Indikatoren von den Ergebnissen einer fundierten Wesentlichkeitsanalyse bestimmt. Besonders anspruchsvolle Datenpunkte in verschiedensten Themenbereichen können auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden.
Vereinfachte Berichtsstandards für börsennotierte KMUs, freiwillige Standards für nicht-börsennotierte KMUs und branchenspezifische Standards befinden sich noch in Arbeit. EFRAG, die für die Entwicklung der ESRS zuständige Organisation, wird auch separate Standards für außereuropäische Unternehmen erarbeiten.
Hauptmerkmale der CSRD
Wesentlichkeitsanalyse
Die Berichterstattung nach ESRS 2 ist für alle Firmen verpflichtend. Die anderen Standards müssen einer fundierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden. Unternehmen können die Offenlegung bestimmter Informationen aussparen, die für ihren Geschäftskontext nicht relevant sind. Diese Entscheidungen müssen erläutert werden.
Wertschöpfungs-
kettenansatz
Die ESRS berücksichtigen die gesamte Wertschöpfungskette und decken somit für das Nachhaltigkeitsreporting relevante Aspekte ab, die in vor- oder nachgelagerten Prozessen ihren Ursprung haben, darunter auch in der Lieferkette.
Externe Prüfung
Verpflichtende Prüfung, zunächst auf Basis „begrenzter Sicherheit“ (limited assurance), durch unabhängige Drittpartei zur Stärkung der Qualität und Glaubwürdigkeit von Offenlegungen und Wesentlichkeitsanalysen. Später auch Ausweitung der Prüfungsanforderung auf „hinreichende Sicherheit“ (reasonable assurance).
Einbindung von Stakeholdern
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erfordert eine sorgfältige Einbindung der relevanten Interessengruppen, um die zentralen Risiken, Geschäftsauswirkungen und Chancen entlang der Wertschöpfungskette abzubilden. Die Analyse bestimmt, welche Offenlegungen erforderlich sind.
DAMEN
Nachhaltige Lieferketten im Schiffsbau
“Uns ist bewusst, dass wir die größten Nachhaltigkeitsfortschritte in unserer Lieferkette erzielen können. IntegrityNext hilft uns dabei, die Leistung der Lieferanten zu messen. Dadurch können wir unsere Maßnahmen so ausrichten, dass sie die größte Hebelwirkung entfalten.“
Ziel
Die Beschaffungsabteilung spielt bei Damen eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit. Nachdem das Unternehmen schon vor Jahren einen Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Handeln in der Lieferkette etabliert hat, stand mit der Einführung eines umfassenden Nachhaltigkeitsprogramms der nächste große Schritt an.
Die künftige Einhaltung gesetzlicher Anforderungen wie denen der CSRD kristallisierte sich dabei als Herausforderung heraus. Das Unternehmen machte sich daher auf die Suche nach einem Managementsystem, das die Erfüllung regulatorischer Vorgaben erleichtern würde. Die Möglichkeit, die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten sowie entsprechende KPIs zu überwachen und maßgeschneiderte Berichte zu erstellen, waren hierbei elementare Entscheidungskriterien.
Unterstützung durch IntegrityNext
Mit der Hilfe von IntegrityNext konnte Damen sein Nachhaltigkeitsprogramm auf über 400 Lieferanten ausweiten – priorisiert nach Ausgabenvolumen.
Das Unternehmen ist nun dazu in der Lage, seine Lieferanten in Bezug auf Themen wie Umweltschutz, Energiemanagement, Menschen- und Arbeitsrechte sowie CO2-Emisionen fortlaufend im Blick zu behalten. Bei Lieferanten mit einer schlechten Nachhaltigkeitsleistung (rot oder gelb), kann Damen umgehend Maßnahmen und notwendige Verbesserungen einleiten.
In Zukunft möchte Damen die IntegrityNext-Lösung auch bei der Auswahl neuer, möglichst nachhaltiger Lieferanten verwenden.
Ist Ihr Unternehmen
betroffen?
Der Geltungsbereich der CSRD geht weit über den Fokus der zuvor geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinaus. Betroffen sind:
-
Große EU-Firmen, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, die mind. zwei der folgenden Schwellen überschreiten: Im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter, Bilanzsumme von EUR 25 Millionen, Nettoumsatz von EUR 50 Millionen
-
Kapitalmarktorientierte KMUs in der EU, die mind. zwei der folgenden Schwellen überschreiten: 10 Mitarbeiter, Bilanzsumme von EUR 450.000, Nettoumsatz von EUR 900.00
-
Nicht-EU Firmen, die folgende Kriterien erfüllen: Nicht-EU Muttergesellschaft hat Nettoumsatz von mind. EUR 150 Millionen in der EU und mind. eine große Tochtergesellschaft (siehe große EU-Firmen) oder Niederlassung in der EU (Nettoumsatz von mind. EUR 40 Millionen in der EU)
Es gelten bestimmte Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für nicht-börsennotierte KMUs und Mikrounternehmen.
Zeitplan
Die EU setzt die Einführung der ESRS gestaffelt um. In Anlehnung an die Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen:
Geschäftsjahr 2024
Unternehmen, die bis dato unter die NFRD-Richtlinie gefallen sind: Erste Berichterstattung in 2025 zu 2024er Daten
Geschäftsjahr 2025
Andere Großunternehmen: Erste Berichterstattung in 2026 zu 2025er Daten
Geschäftsjahr 2026
Kapitalmarktorientierte KMUs: Erste Berichterstattung in 2027 zu 2026er Daten; zweijährige Fristverlängerung möglich, somit erste verpflichtende Berichterstattung in 2029 zu 2028er Daten
Geschäftsjahr 2028
Nicht-EU Firmen: Erste Berichterstattung in 2029 zu 2028er Daten
Bestimmte Offenlegungsanforderungen werden schrittweise fällig. Dies bezieht sich auf Themen wie Scope 3-Emissionen, Biodiversität und diverse soziale Aspekte und betrifft vor allem Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern.