Das norwegische Transparenzgesetz ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren vorgelagerten Lieferketten grundlegende Menschenrechte und adäquate Arbeitsbedingungen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen sicherzustellen. Das Gesetz unterstreicht auch das Recht der Öffentlichkeit, Informationen darüber zu erhalten, wie Unternehmen mit möglichen und tatsächlichen Auswirkungen ihrer Produkte oder Dienstleistungen umgehen.
IntegrityNext gibt Ihnen einen systematischen und effizienten ESG-Risiko-Managementprozess an die Hand. Mithilfe unserer automatisierten und benutzerfreundlichen Plattform können Sie regelmäßige Risikoanalysen durchführen, Präventiv- und Abhilfemaßnahmen einleiten und über Ihre Bemühungen berichten. So helfen wir Ihnen, die wichtigsten Anforderungen des Transparenzgesetzes reibungslos umzusetzen.
Wie IntegrityNext Sie unterstützt
Mit unseren Lösungen können Sie alle kritischen Schritte des Lieferkettenrisikomanagements durchlaufen und mit minimalem Aufwand die folgenden Anforderungen des Transparenzgesetzes erfüllen:
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Per Rechtsgutachten bestätigt
ESG-Risiko-Managementprozess
Mittels eines fortlaufenden und effizienten ESG-Risiko-Managementprozesses stellt IntegrityNext die Einhaltung des Transparenzgesetzes sicher.
KONGSBERG
Ein digitaler Ansatz für gesetzliche Compliance und CO2-Reduktion
"IntegrityNext hat eine entscheidende Rolle in unserer Reise zur nachhaltigen Exzellenz gespielt. Durch die Erfüllung aktueller behördlicher Anforderungen, einschließlich des norwegischen Transparenzgesetz, und die Ermöglichung der Einführung von wissenschaftlich fundierten CO2-Zielen mit unserer Lieferkette hat uns die Plattform befähigt, stärkere Lieferantenbeziehungen aufzubauen und eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten."
Zielsetzung
KONGSBERG strebte danach, seinen Prozess des Lieferanten-Nachhaltigkeitsmanagements in einen reibungslosen, effizienten und digitalen Ansatz zu transformieren. Das Ziel bestand darin, ein strategisches digitales Lieferantenportal auszuwählen, das das papierbasierte System ersetzen, die Zusammenarbeit mit Lieferanten (sowohl direkte als auch indirekte) erleichtern und die Einhaltung der neuesten behördlichen Anforderungen wie dem norwegischen Transparenzgesetz (NTA) ermöglichen würde.
Das Unternehmen erkannte den Bedarf an einer umfassenden und anpassungsfähigen Plattform, die den vielfältigen ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen seiner globalen Geschäftsaktivitäten gerecht werden könnte.
Wie IntegrityNext hilft
Als integraler Bestandteil von KONGSBERG's Lieferantenbindungs- und Onboarding-Programm bot IntegrityNext eine einheitlichte Plattform zur Verwaltung aller ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen mit weltweiten Lieferanten. Über 1.500 Lieferanten wurden registriert und die Daten werden nahtlos in PowerBI integriert, um eine bessere Analyse und Berichterstattung zu ermöglichen. Lieferanten können KONGSBERG's Lieferantenverhaltensgrundsätze digital genehmigen, was den Genehmigungsprozess optimiert, und ISO-Zertifikate können leicht geteilt und überprüft werden, um die Einhaltung internationaler Standards sicherzustellen.
Ist Ihr Unternehmen
betroffen?
Das norwegische Transparenzgesetz betrifft große Unternehmen, die
- in Norwegen ansässig sind und
- Waren und Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb von Norwegen anbieten und
- entsprechend der norwegischen Gesetzgebung in Norwegen steuerpflichtig sind
Große Unternehmen sind solche, die unter die Paragraphen 1-5 des norwegischen Bilanzrechts fallen oder Firmen, die mindestens zwei der folgenden Schwellen überschreiten:
- Jahresumsatz: NOK 70 Millionen
- Bilanzsumme: NOK 35 Millionen
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr: 50 Vollzeitäquivalente
Mutterkonzerne sind betroffen, wenn die erwähnten Bedingungen für Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften in ihrer Gesamtheit erfüllt sind.
Kernelemente des norwegischen Transparenzgesetzes
Folgende Anforderungen bilden das Herzstück des Gesetzes:
Pflicht zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen: Sorgfaltsprüfungen müssen regelmäßig im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden. So sollen Größe und Art des Unternehmens, der Geschäftskontext, die Schwere sowie Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen berücksichtigt werden.
Pflicht zur Berichterstattung über Umgang mit Sorgfaltspflichten: Betroffene Unternehmen müssen bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres sowie bei signifikanten Veränderungen der Risikobewertungen öffentlich über ihren Due Diligence-Prozess berichten. Die ersten Berichte wurden am 30. Juni 2023 fällig.
Pflicht zur Bereitstellung von Informationen: Betroffene Unternehmen müssen auf schriftliche Anfrage offenlegen, wie sie mit tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs umgehen. Dies umfasst sowohl allgemeine Angaben als auch Informationen, die sich konkret auf ein Produkt oder eine Dienstleistung des Unternehmens beziehen.
Relevante Standards
Das Transparenzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte und adäquater Arbeitsbedingungen. Die zugrundeliegenden Definitionen und Konventionen sind wie folgt:
Grundlegende Menschenrechte
International anerkannte Menschenrechte laut dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) von 1966 und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Adäquate Arbeitsbedingungen
Arbeit, die grundlegende Menschenrechte gemäß der genannten Konventionen (siehe links) und im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit sowie das Arbeitsklima schützt, und die einen existenzsichernden Lohn garantiert.
Hinweis: Das norwegische Transparenzgesetz verweist auf die genannten Konventionen in ihrer Gesamtheit und geht nicht näher auf die tatsächlichen Menschenrechte ein, die sich aus diesen Rahmenwerken ableiten.