REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken chemischer Substanzen. Sie ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, das Vorkommen bestimmter Gefahrstoffe entlang ihrer Lieferketten zu dokumentieren und darüber zu berichten.
IntegrityNext unterstützt Unternehmen seit vielen Jahren bei der Erfüllung produktbezogener Compliance-Anforderungen. Mit unserer benutzerfreundlichen und effizienten Plattform erhalten Sie die nötigen Einblicke in Ihre Lieferkette, um den Datenerfassungs- und Offenlegungspflichten der REACH-Verordnung nachzukommen.
Wie IntegrityNext Sie unterstützt
REACH enthält drei Hauptlisten, aus denen sich Meldepflichten für gefährliche Stoffe ergeben und die fortlaufend um neue Chemikalien ergänzt werden. Zu den genannten Verzeichnissen gehören die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) und die Liste der beschränkten Stoffe (Anhang XVII).
Unsere Plattform hilft Ihnen dabei, relevante Informationen zu chemischen Bestandteilen Ihrer Produkte einzuholen, um die Einhaltung der REACH-Verordnung in Ihrer Lieferkette zu erleichtern:
Anwendungsbereich der REACH-Verordnung
REACH gilt für chemische Stoffe, die sowohl in industriellen Prozessen als auch im täglichen Leben verwendet werden. Die Verordnung betrifft eine breite Palette von Produkten wie Reinigungsmittel, Farben, Kleidung und elektronische Geräte und hat somit konkrete Auswirkungen für die meisten Unternehmen in der EU.
1. Welche Unternehmen sind betroffen?
REACH betrifft eine Vielzahl von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschiedener Branchen:
-
Importeure
-
Nachgelagerte Anwender
2. Wie sind Unternehmen betroffen?
Die Verordnung erlegt den Unternehmen die Beweislast auf. Sie müssen die Risiken, die mit den von ihnen hergestellten und in der EU in Verkehr gebrachten Stoffen verknüpft sind, ermitteln und managen. Dazu gehört, dass sie die sichere Verwendung der Stoffe nachweisen und Risikomanagementmaßnahmen offenlegen. Erweisen sich die Risiken als nicht beherrschbar, können Behörden die betreffenden Stoffe mit Beschränkungen belegen oder verbieten. Langfristig sollten Unternehmen versuchen, gefährliche Chemikalien durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
Bei REACH geht es vor allem darum, die Nutzung nicht zugelassener Stoffe zu vermeiden, Verwendungsbeschränkungen zu befolgen und besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC) für die Zulassung in Erzeugnissen zu melden. ESG-Risikomanagement in der Lieferkette ist der Schlüssel zur Einhaltung der REACH-Vorgaben. Ein gutes Verständnis der in der Lieferkette verwendeten Stoffe ist dabei unerlässlich. Letztendlich tragen sowohl die Unternehmen als auch ihre Lieferanten die Verantwortung für die Einhaltung der REACH-Anforderungen.
Stärkung der Nachhaltigkeit in Lieferketten durch REACH
Ganzheitlicher Ansatz
Von der Rohstoffbeschaffung über die Produktherstellung bis hin zum Recycling unterstützt REACH die Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette.
Förderung von nachhaltigen Produkten
Die Verpflichtung zum Informationsaustausch und die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) tragen zu einer allgemeinen Verbesserung der Produktsicherheit bei.
Globale Auswirkungen
Die Verordnung fördert einen strengeren und verantwortungsvolleren Umgang mit Chemikalien in der Produktfertigung und hat damit erhebliche Auswirkungen über die Grenzen der EU hinaus.
Wichtige Begriffe und Definitionen zu REACH
Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV): Substanzen, die in dieser Liste aufgeführt sind, dürfen nach einem bestimmten Datum nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden, es sei denn, es wurde eine Zulassung für eine spezifische Nutzung erteilt oder eine konkrete Verwendung von der Zulassung ausgenommen.
Kandidatenliste: Diese Liste enthält alle besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die für eine Zulassung in Frage kommen. Sie unterliegen zusätzlichen Protokollen und Berichtspflichten und können schließlich in die Zulassungsliste (Anhang XIV) aufgenommen werden, wodurch ihre Verwendung weiter eingeschränkt wird.
Liste der beschränkten Stoffe (Anhang XVII): Hier sind Substanzen aufgeführt, auch Gemische und in Erzeugnissen enthaltene Stoffe, deren Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung in der EU eingeschränkt oder verboten ist.
Artikel 33: Dieser Artikel der REACH-Verordnung definiert die Pflicht eines Lieferanten, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen zur Verfügung zu stellen.