Schweizer Lieferketten-
gesetz (VSoTr)

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Seit dem 1. Januar 2022 ist die sogenannte „Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit” oder auch kurz “VSoTr” in der Schweiz in Kraft. Sie zielt darauf ab, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft stärker zu schützen. Lieferketten müssen auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards überprüft werden. Für Unternehmen entstehen somit neue Sorgfalts- und Berichtspflichten.

IntegrityNext bietet Unternehmen ein umfassendes Risikomanagementsystem, das sie in die Lage versetzt, abstrakte und konkrete Risikoanalysen durchzuführen, Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zu implementieren und ihre Compliance-Bemühungen zu dokumentieren und darüber zu berichten.

Wie IntegrityNext Sie unterstützt

IntegrityNext hilft Ihnen dabei, die Anforderungen der VSoTr mit minimalem Aufwand zu erfüllen, damit verbundene Risiken zu reduzieren und die Nachhaltigkeit Ihrer Lieferkette zu verbessern.​

IntegrityNext unterstützt die wichtigsten Sorgfalts- und Berichtspflichten in den Bereichen Mineralien und Metallen und/oder Kinderarbeit vollumfänglich:​​

  • Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten

  • Mitteilung der Lieferkettenpolitik an die Lieferanten

  • Ermittlung und Bewertung von Risiken​

  • Instrumente zur Risikobewertung, -minderung
    oder -beseitigung​

  • Etablierung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit
    der Lieferkette​

  • Implementierung eines Risikomanagements​

  • Einrichtung eines Meldeverfahrens

  • Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

  • Prüfung durch ein Revisionsunternehmen (nur bei Mineralien und Metallen)​

White Paper
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Das Schweizer Lieferkettengesetz (VSoTr): Eckpunkte, Anforderungen und Umsetzung
mit IntegrityNext

Laden Sie unser White Paper herunter und erfahren Sie, ob Sie vom Schweizer Lieferkettengesetz betroffen sind, welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie diese mit IntegrityNext umsetzen können.

ESG-Risikomanagement

IntegrityNext unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten mit dem Aufbau eines kontinuierlichen und wirksamen ESG-Risikomanagements.

Darum
IntegrityNext

Automatisierung

IntegrityNext funktioniert weitgehend automatisiert und ist für Sie besonders ressourcenschonend.

Sicherheit

Per Rechtsgutachten wurde genau geprüft welche Anforderungen des VSoTr mithilfe von IntegrityNext erfüllt werden.

Schnelle Umsetzung

Ein Projekt mit IntegrityNext dauert im Schnitt 6 bis 8 Wochen.

Keine Lieferantengebühren

Auf Ihre Lieferanten kommen keine Kosten zu – das erhöht Ihre Rücklaufquote.

Alle relevanten Themen

IntegrityNext deckt die Themengebiete Konfliktmineralien und Kinderarbeit i.S.d. VSoTr ab – und viele weitere.

Gut zu wissen

Sind Sie betroffen?

Die VSoTr findet erstmals ab dem Geschäftsjahr 2023 Anwendung und gilt zunächst für alle Firmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz liegt.​

Betroffen im Bereich Mineralien und Metalle sind Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konfliktgebieten und Hochrisikogebieten in den freien Verkehr der Schweiz überführen oder in der Schweiz bearbeiten. ​

Betroffen bezüglich Kinderarbeit sind Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Ausgenommen sind hier kleine und mittlere Unternehmen.

Befreiung von den Sorgfaltspflichten nach Art. 9 VSoTr

Gemäß Art. 9 VSoTr sind Unternehmen, die sich an international anerkannte gleichwertige Regelwerke halten und die hierin festgeschriebenen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten wahrnehmen, von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten nach der VSoTr für den jeweiligen Bereich (Mineralien und Metalle und/oder Kinderarbeit) befreit.​

Die in der VSoTr deifinierten gleichwertigen Regelwerke sind:

Mineralien und Metalle

  • OECD-Leitfaden für
    Konfliktmineralien (April 2016)

  • oder alternativ
  • Verordnung (EU) 2017/821​

Kinderarbeit

  • ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 sowie das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Business​
  • und entweder
  • der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvollen unternehmerisches Handeln​
  • oder​
  • die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte